Griechenland – Die griechische Regierung prüft derzeit auf Ebene des wirtschaftlichen Führungsstabes intensiv die Auszahlung eines einmaligen finanziellen Zuschusses im Vorfeld der bevorstehenden Osterfeiertage. Diese gezielte wirtschaftliche Unterstützung zielt darauf ab, die besonders vulnerablen sozialen Gruppen des Landes in einer von anhaltendem Preisdruck geprägten Zeit zu entlasten.
Im Zentrum der ministeriellen Planungen steht eine außerordentliche Sonderzahlung, die sich auf bis zu 250 Euro pro berechtigtem Haushalt belaufen könnte. Die endgültige politische und finanzielle Freigabe dieses Vorhabens ist jedoch an strikte makroökonomische Bedingungen geknüpft. Konkret hängt die offizielle Bestätigung der Maßnahme von der finalen Ratifizierung des primären Haushaltsüberschusses des vergangenen Jahres ab. Diese unerlässliche formelle Bestätigung muss durch die europäische Statistikbehörde Eurostat erfolgen.
Sobald die positiven fiskalischen Daten vorliegen, sollen die finalen Beschlüsse unmittelbar vor der Osterzeit gefällt werden. Für den Fall einer zeitnahen Genehmigung durch die europäischen Gremien visieren die zuständigen Ministerien eine Auszahlung der Gelder bis spätestens zum 12. April 2026 an. Dennoch weisen die Behörden darauf hin, dass diese finanzielle Hilfe nicht flächendeckend gewährt wird, sondern an exakt definierte Einkommens- und Vermögensgrenzen gebunden bleibt.
Fünf Zielgruppen im Fokus der staatlichen Förderung
Wie aus übereinstimmenden Berichten der griechischen Presse hervorgeht, konzentriert sich die geplante Maßnahme auf fünf klar definierte Bevölkerungsgruppen, die von den neu entstandenen fiskalischen Spielräumen vorrangig profitieren sollen. Die Auszahlung der maximal 250 Euro richtet sich ausschließlich an Haushalte, die sich in einer nachweislich schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden. Folgende Kategorien stehen dabei im Mittelpunkt der Planungen:
- Rentner mit geringen Bezügen: Dies betrifft Bezieher von monatlichen Altersbezügen bis zu einer Grenze von etwa 700 Euro. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass diese Personen aufgrund der sogenannten persönlichen Differenz – einer Verrechnung aus früheren Rentenreformen – keine reguläre prozentuale Rentenerhöhung erhalten haben.
- Empfänger des garantierten Mindesteinkommens: Bürger, die dauerhaft auf diese grundlegende staatliche Unterstützung angewiesen sind.
- Familien mit Kindern: Berechtigt sind Bezieher der regulären Kinderzulage A21, sofern sie strenge Kriterien erfüllen. Das jährliche Familieneinkommen darf den Betrag von 10.500 Euro nicht überschreiten.
- Menschen mit Behinderung: Dies umfasst Personen, die offizielle Invaliditäts- oder Behindertenleistungen der Griechischen Behörde für Sozialleistungen (OPEKA) beziehen.
- Langzeitarbeitslose: Erfasst werden Personen, die sich seit 12 bis 24 Monaten ununterbrochen außerhalb des regulären Arbeitsmarktes befinden und gleichzeitig spezifische Einkommensgrenzen einhalten.
Eurostat-Prüfung und restriktive Vergabekriterien
Der entscheidende Faktor für die tatsächliche Umsetzung dieses Osterbonus liegt primär in den Händen der europäischen Institutionen. Die offizielle Bekanntgabe der Maßnahme ist vollständig von der formellen Ratifizierung des griechischen Primärüberschusses durch Eurostat abhängig. Diese fiskalische Bestätigung gilt als makroökonomischer Beweis dafür, dass der griechische Staatshaushalt die strikten europäischen Vorgaben übertroffen hat und somit ein tatsächlicher finanzieller Spielraum für derartige außerplanmäßige Sozialausgaben existiert. Die zuständigen Ministerien in Athen erwarten diese finale Bestätigung kurz vor den Osterfeiertagen. Sollte das fiskalische grüne Licht aus Brüssel erteilt werden, ist die logistische Abwicklung der Zahlungen durch die staatlichen Behörden bis Mitte April vorgesehen.
Um die Einhaltung der langfristigen Haushaltsziele nicht zu gefährden, wird die staatliche Beihilfe jedoch quantitativ streng limitiert. Der wirtschaftliche Führungsstab prüft derzeit die Einführung zusätzlicher, sehr restriktiver Vermögenskriterien, die über die reinen Einkommensgrenzen hinausgehen. Dieser fiskalische Filtermechanismus soll garantieren, dass die verfügbaren staatlichen Mittel ausschließlich denjenigen Haushalten zugutekommen, die am stärksten von finanzieller Ausgrenzung bedroht sind. Durch diese Prüfung wird die Gesamtzahl der Anspruchsberechtigten von vornherein begrenzt und das Budget geschont. Die exakte Ausformulierung und gesetzliche Verankerung dieser Kriterien wird den kommenden offiziellen Ministerialerlassen vorbehalten bleiben, sobald die Daten aus Brüssel vorliegen.