Griechenland – Entgegen der weit verbreiteten Annahme unter einheimischen und internationalen Autofahrern existiert auf den griechischen Autobahnen nach der Einführung der neuen griechischen Straßenverkehrsordnung (KOK) keine universelle und flächendeckende Mindestgeschwindigkeit. Während das gesetzliche Höchsttempo für herkömmliche Personenkraftwagen ohne Anhänger weiterhin bei 130 Stundenkilometern liegt, sofern keine abweichende Beschilderung vorhanden ist, schreibt der Gesetzgeber keinen generellen unteren Grenzwert von beispielsweise 60 oder 80 Stundenkilometern vor.
Die rechtliche Grundlage der zuständigen griechischen Verkehrsbehörden fokussiert sich vielmehr auf die ausdrückliche Verpflichtung der Fahrzeugführer, ihre Fahrgeschwindigkeit kontinuierlich an die aktuellen Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnisse anzupassen. Ziel dieser Regelung ist es, jederzeit die vollständige Kontrolle über das Fahrzeug zu gewährleisten. Gleichzeitig verbietet das Regelwerk strikt jede ungerechtfertigte Behinderung des fließenden Verkehrs.
Wer ohne triftigen Grund extrem langsam fährt, begeht eine Verkehrsübertretung, die entsprechend geahndet werden kann. Die neuen verkehrsrechtlichen Bestimmungen, die in einem breiteren Kontext auch eine signifikante Senkung des allgemeinen Tempolimits in vielen städtischen Wohngebieten auf 30 Stundenkilometer beinhalten, setzen somit auf den Autobahnen konsequent auf situationsgerechtes Fahren statt auf starre Mindestvorgaben.
Fahrzeugbeschränkungen und spezifische Verkehrsschilder
Obwohl es keine landesweite Mindestgeschwindigkeit gibt, definiert die griechische Straßenverkehrsordnung klare Zugangsbeschränkungen für das nationale Autobahnnetz. Die Nutzung dieser Schnellstraßen ist für Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht in der Lage sind, eine Geschwindigkeit von mehr als 70 Stundenkilometern zu erreichen, kategorisch untersagt.
Von diesem Verbot sind Leichtkrafträder, Mopeds, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sowie die meisten sogenannten Microcars, wie etwa der Citroen Ami, betroffen. Diese Einschränkung gilt ausnahmslos und unabhängig davon, wie schnell das jeweilige Fahrzeug in einem bestimmten Moment unter idealen Bedingungen tatsächlich fahren könnte.
Darüber hinaus existieren auf bestimmten Autobahnabschnitten explizite Vorgaben durch die lokale Verkehrsbeschilderung. Ein blaues, rundes Schild mit einer weißen Zahl signalisiert eine spezifische Mindestgeschwindigkeit für diesen Streckenabschnitt. In diesen ausgewiesenen Zonen sind Autofahrer gesetzlich verpflichtet, den angegebenen unteren Grenzwert strikt einzuhalten.
Diese lokale Pflicht zur Einhaltung eines Mindesttempos gilt jedoch nur, solange die äußeren Umstände eine sichere Weiterfahrt mit dieser Geschwindigkeit zulassen, da die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer stets Vorrang vor der Einhaltung des numerischen Wertes hat.
Ausnahmesituationen und Sanktionen bei Verkehrsbehinderung
Die Beurteilung, ob eine niedrige Fahrgeschwindigkeit angemessen oder gesetzeswidrig ist, hängt im griechischen Verkehrsrecht maßgeblich von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. Fährt ein Automobilist beispielsweise bei optimalen Wetter- und Straßenbedingungen ohne jegliche technische Probleme mit lediglich 50 Stundenkilometern auf der rechten Spur einer ansonsten freien Autobahn, kann dies von den Behörden als unzulässige Behinderung des Verkehrsflusses gewertet werden. In einem solchen Fall drohen den Fahrern entsprechende Bußgelder wegen ungerechtfertigter Verkehrsbehinderung.
Völlig anders stellt sich die rechtliche Lage bei extremen Wetterereignissen oder verkehrstechnischen Hindernissen dar. Bei starkem Regen, dichtem Nebel, Schneefall, Eisglätte oder bei der Entstehung von Verkehrsstaus sind die Verkehrsteilnehmer nicht nur berechtigt, sondern rechtlich dazu verpflichtet, ihr Tempo deutlich zu drosseln. In diesen kritischen Ausnahmesituationen hat die allgemeine Verkehrssicherheit absolute Priorität vor der Aufrechterhaltung des normalen Verkehrsflusses.
Fällt die Entscheidung zur massiven Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund von widrigen Wetterbedingungen, wird auch die Pflicht zur Einhaltung einer durch blaue Schilder vorgegebenen lokalen Mindestgeschwindigkeit automatisch außer Kraft gesetzt. Die situationsbedingte Einschätzung des Fahrers zur Vermeidung von Unfällen bleibt das zentrale Element der aktuellen Verkehrsgesetzgebung in Griechenland.