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Steuerzahler in Griechenland prüft vorausgefüllte Steuererklärung am Computer
Κόσμος

AADE verschickt 1,5 Millionen: Griechenland ändert Fristen für die Einkommensteuer

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
21.03.2026 09:19
Antonia Feldberg
GriechenlandRecht & Bürokratie
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Griechenland – Die griechische Steuerbehörde (AADE) hat mehr als 1,5 Millionen Bürger darüber informiert, dass ihre Einkommensteuererklärungen für das Steuerjahr 2025 vorausgefüllt im System bereitstehen. Parallel dazu gab das griechische Finanzministerium eine offizielle Verlängerung der Einreichungsfrist bekannt, um den Bürgern sowie den Steuerberatern mehr Zeit für die Prüfung einzuräumen. Ursprünglich war der 30. April als Stichtag vorgesehen. Nach einem entsprechenden Antrag der Buchhalterbranche wurde die Frist für die Inanspruchnahme des maximalen Rabatts nun um fünfzehn Tage bis zum 15. Mai 2026 verschoben. Wer seine Steuerschuld bis zum 31. Juli 2026 vollständig und auf einmal begleicht, erhält einen Abschlag von vier Prozent.

Verlängerte Einreichungsfristen und Rabattsystem

An der endgültigen Frist für die reguläre Einreichung ändert sich durch diese Anpassung nichts. Der Stichtag bleibt der 15. Juli 2026. Für juristische Personen, die lediglich einfache Bücher führen, gilt der 31. Juli als spätester Termin. Die Zahlung der anfallenden Einkommensteuer kann flexibel gestaltet werden. Steuerpflichtige haben die Wahl zwischen einer Einmalzahlung oder der Begleichung in acht monatlichen Raten, wobei die erste Rate zwingend bis zum 31. Juli 2026 fällig wird.

Das griechische Finanzministerium bietet ein gestaffeltes Rabattsystem an, das sich nach dem Zeitpunkt der Einreichung richtet. Reichen Steuerzahler ihre Dokumente bis zum 15. Juni ein, gewährt der Staat einen Rabatt von drei Prozent. Erfolgt die Einreichung bis zum 15. Juli, reduziert sich der Nachlass auf zwei Prozent.

Automatische Finalisierung der Erklärungen

Bereits im dritten aufeinanderfolgenden Jahr wendet die AADE das Verfahren der Vorabausfüllung und Vorababrechnung an. Dieses System basiert auf den Daten, die der Steuerverwaltung ohnehin vorliegen, und richtet sich primär an Arbeitnehmer und Rentner. Deren Einkünfte werden automatisch aus den verfügbaren Datenbanken bezogen. Die Behörde fordert die Bürger auf, ihre hinterlegten Daten akribisch zu kontrollieren. Wenn die Betroffenen keine Änderungen vornehmen, werden die Steuererklärungen am 16. April 2026 automatisch vom System endgültig eingereicht.

Sollten Fehler oder Lücken bestehen, können die Steuerpflichtigen bis zum 15. April eine erste, korrigierte Erklärung abgeben. Darüber hinaus räumt der Fiskus die Möglichkeit ein, zwischen dem 17. April und dem 15. Juli 2026 eine Änderungsdeklaration einzureichen, ohne dass hierfür finanzielle Sanktionen verhängt werden. In ihrer offiziellen Mitteilung erklärt die AADE: “Sofern sich die uns vorliegenden Daten ändern, werden Sie benachrichtigt.”

Handlungsbedarf bei Änderungen der Steuerdaten

Die Steuerbehörde hat klare Anweisungen für den Fall formuliert, dass nachträgliche Änderungen an den vorliegenden Datensätzen auftreten. Tritt eine solche Änderung vor der endgültigen Einreichung der Erklärung ein und stimmt der Steuerzahler dieser Aktualisierung zu, muss er nicht aktiv werden. Das System übernimmt die neuen Informationen automatisch und berechnet die Steuerpflicht auf dieser aktualisierten Basis. Wenn die Änderung jedoch nach der bereits erfolgten Einreichung eintritt und der Bürger die neuen Daten akzeptiert, ist er gesetzlich verpflichtet, eine Änderungsdeklaration abzugeben. Für den Fall, dass der Steuerzahler mit den vorgenommenen Datenanpassungen der Behörde nicht einverstanden ist, rät die AADE dringend dazu, sich mit einem professionellen Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die weiteren juristischen und administrativen Schritte zu klären.

Notwendige Überprüfungen durch die Steuerzahler

Um zusätzliche finanzielle Belastungen und mögliche Strafen zu vermeiden, ist eine gründliche Überprüfung aller vorab eingetragenen Werte unerlässlich. An erster Stelle steht die Kontrolle der persönlichen Daten. Dazu zählen insbesondere der aktuelle Familienstand sowie die Anzahl der gemeldeten Personen, da diese Faktoren direkte Auswirkungen auf die Höhe der Steuer oder den Anspruch auf staatliche Zulagen haben. Im nächsten Schritt müssen sämtliche Einkunftsquellen verifiziert werden. Oftmals fehlen Einnahmen aus Vermietungen, gelegentlichen Beschäftigungen oder Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden. Ein weiteres zentrales Element ist die Überprüfung der einbehaltenen Steuern und der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Vollständigkeit.

Die Bürger müssen zudem kontrollieren, ob ihre Ausgaben, die über elektronische Transaktionen getätigt wurden, korrekt erfasst sind. Diese digitalen Zahlungen sind maßgeblich für das Erreichen des steuerfreien Freibetrags. Abschließend ist ein genauer Blick auf die hinterlegten Immobilieninformationen, die Bankverbindung für eventuelle Rückerstattungen sowie die sogenannten Lebenshaltungskriterien zu werfen. Zu diesen Kriterien gehören Wohnimmobilien und Fahrzeuge, die das fiktive Einkommen erhöhen können, falls sie nicht ausreichend durch die deklarierten Beträge gedeckt sind.

TAGGED:GesetzGriechische RegierungSteuer
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