Griechenland – Die griechische Regierung bereitet drastische Einschnitte für den Tourismussektor vor. Unmittelbar nach den Osterfeiertagen sollen das Umweltministerium und das Tourismusministerium ein neues Raumordnungsgesetz präsentieren, das die Zahl der Gästebetten auf den Kykladen um bis zu 30 Prozent reduziert und neue rechtliche Hürden für Kurzzeitvermietungen aufbaut. Der Beschluss zielt darauf ab, die massiven Auswirkungen des Overtourism auf den betroffenen Inseln einzudämmen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Kapazität der Gästebetten auf den Kykladen soll um 20 bis 30 Prozent sinken.
- Ein Verbot zur Umwandlung von Neubauten in Kurzzeitvermietungen wird geprüft.
- Griechenlandweit gibt es über eine Million Kurzzeitunterkünfte (Stand 2025).
- Die neuen Vorgaben betreffen 13 gesättigte Gebiete, darunter Mykonos und Santorin.
- Das neue Raumordnungsgesetz soll im kommenden Monat offiziell unterzeichnet werden.
Kampf gegen den Overtourism auf den Inseln
Das neue Raumordnungsgesetz für den Tourismus, auf das die Branche und der Energiesektor seit Jahren warten, befindet sich in der finalen Phase. Nach zwei hochrangigen Treffen der beteiligten Ministerien wurden die letzten Richtlinien kürzlich im Maximos-Palast, dem Amtssitz des Premierministers, festgelegt. Es müssen lediglich noch kleinere technische und rechtliche Details geklärt werden, bevor das Paket offiziell vorgestellt wird. Zeitnah sollen auch die entsprechenden Raumordnungspläne für erneuerbare Energien und die Industrie folgen, die wichtige Meilensteine des europäischen Wiederaufbaufonds darstellen.
Zentraler Bestandteil der neuen Gesetzgebung ist die Einführung von quantitativen und qualitativen Beschränkungen. Der Fokus liegt dabei auf Regionen, die unter extremem touristischem Druck stehen. Für die Kykladen, insbesondere für stark frequentierte Inseln wie Mykonos und Santorin, prüfen die Behörden eine signifikante Verringerung der Bettenkapazitäten. Informationen aus dem Umweltministerium zufolge sollen die Kürzungen zwischen 20 und 30 Prozent betragen. Dies stellt eine deutliche Verschärfung gegenüber früheren Entwürfen dar.
Harte Beschränkungen für Kurzzeitvermietungen
Parallel zu den Kürzungen bei den Hotelkapazitäten liegt die Regulierung von Kurzzeitvermietungen auf dem Tisch. In den sogenannten roten Zonen, die als touristisch gesättigt gelten, plant die Regierung strikte Auflagen. Im Raum steht ein Verbot, das die Umwandlung von neuen Wohnimmobilien in touristische Unterkünfte untersagt. Demnach könnten künftige Baugenehmigungen mit dem ausdrücklichen Hinweis versehen werden, dass eine touristische Nutzung des Gebäudes rechtlich ausgeschlossen ist.
Die Kurzzeitvermietung sorgt bei den traditionellen Tourismusunternehmen für erheblichen Unmut. Aktuelle Daten des Forschungsinstituts INSETE vom Höhepunkt der Sommersaison 2025 belegen das enorme Ausmaß. Derzeit gibt es auf dem griechischen Markt mehr als 1 Million Unterkünfte zur Kurzzeitmiete. Dem stehen landesweit knapp 913.000 Hotelbetten gegenüber. Die Statistik verdeutlicht eine rasante Entwicklung: Die Anzahl an Schlafplätzen, für deren Aufbau die klassische Hotellerie 70 Jahre benötigte, erreichte der Markt der Kurzzeitvermietungen in nur sieben Jahren.
Illegale Bauten und überlastete Destinationen
Das neue Regelwerk entsteht in einer Zeit, in der die Belastungsgrenzen der Inseln vielerorts überschritten sind. In den vergangenen Jahren verzeichneten die Behörden eklatante Fälle von unkontrolliertem Wachstum. Auf Inseln wie Milos wurden ganze Hotelkomplexe ohne das erforderliche Genehmigungsverfahren errichtet, was teils mit behördlicher Duldung geschah. Erst im Nachhinein sahen sich die Betreiber mit einem Baustopp und eingefrorenen Investitionsplänen konfrontiert. Das sorgt für Unruhe. Die lokalen Gemeinschaften fordern verbindliche Regeln zum Schutz der Landschaften.
Die ausufernde Bebauung und das völlige Ignorieren der sogenannten Tragfähigkeit – also der maximalen Anzahl von Besuchern, die eine Region infrastrukturell verkraften kann – zwingen den Staat nun zum Handeln. Die Eindämmung von großflächigen, komplexen Tourismusanlagen in Außenbereichen sowie die Deckelung der Kurzzeitvermietung bilden die neuen roten Linien der nationalen Raumplanung. Ein unbegrenztes Wachstum wird künftig nicht mehr toleriert.
Fünf Zonen für die zukünftige Entwicklung
Die Einteilung der Gebiete basiert auf dem vorherigen Entwurf aus dem Sommer 2024. Das Land wird in fünf Kategorien unterteilt: gesättigte Gebiete, entwickelte Gebiete, Entwicklungsgebiete, Gebiete mit Entwicklungspotenzial und Gebiete für sanfte Entwicklung. In den gesättigten Zonen greifen die schärfsten Verbote. Zu dieser Kategorie zählen Santorin, Mykonos, der Süden von Tinos, Malia, Rhodos, Chersonissos, Nea Kydonia, die Küste von Pieria, Skiathos, Korfu, Zakynthos, der Osten von Kos sowie Ermoupoli auf Syros.
Die Unterzeichnung der Gemeinsamen Ministerialentscheidung wird für den kommenden Monat erwartet. Das Projekt blickt auf eine lange Verzögerung zurück: Die Ausarbeitung begann bereits 2018, wurde 2021 an das Ministerium übergeben und erst im Juli 2024 zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Da die vorherigen Raumordnungspläne aus den Jahren 2009 und 2013 vor dem Staatsrat, dem obersten Verwaltungsgericht, gescheitert waren, entstand ein jahrelanges rechtliches Vakuum. Nun versucht die Regierung, rechtssichere Vorgaben zu schaffen, die Investitionen sichern und gleichzeitig gefährdete Destinationen schützen.