Griechenland – Das erste Quartal des Jahres 2026 bringt für die griechische Bevölkerung eine umfassende Neustrukturierung der steuerlichen Verpflichtungen und Entlastungen. Mit dem neuen Steuerkalender treten ab dem 1. Januar 2026 signifikante Änderungen bei der Einkommensteuer, der Immobilienbesteuerung sowie der Mehrwertsteuer in Kraft. Der Staat zielt mit diesen Maßnahmen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen der Unterstützung von Haushalten und Investitionen sowie der Aufrechterhaltung der Haushaltsziele zu schaffen. Die überarbeitete Steuergesetzgebung betrifft direkte Einkommen, den Immobilienbesitz und den täglichen Konsum der Bürger.
Dabei rechnet das Finanzministerium laut dem verabschiedeten Staatsbudget für 2026 mit steuerlichen Gesamteinnahmen von über 73 Milliarden Euro, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die fiskalischen Anpassungen setzen gezielte Schwerpunkte bei Familien, jungen Steuerpflichtigen sowie Bewohnern von Insel- und Grenzregionen, ohne das grundlegende Gefüge der indirekten Steuern zu verändern.
Für Millionen von Steuerpflichtigen beginnt das Finanzjahr somit frühzeitig mit neuen Fristen für die Begleichung der Grundsteuer und die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärungen.
Neue Einkommensteuer und gezielte Entlastungen
Mit Jahresbeginn greift eine reformierte Einkommensteuerskala für natürliche Personen, die insbesondere niedrige und mittlere Einkommensklassen durch neue Steuersätze von 20, 26 und 34 Prozent entlastet. Das genaue finanzielle Ausmaß der Reduzierung hängt von der Einkommenshöhe und der Struktur des jeweiligen Haushalts ab. Ein besonderer Fokus der Steuerpolitik liegt auf der Unterstützung von Familien mit Kindern.
Haushalte mit vier oder mehr Kindern profitieren von einer vollständigen Steuerbefreiung für Einkommen bis zu einer Grenze von 20.000 Euro. Zusätzlich greift eine indirekte Anhebung des steuerfreien Grundbetrags für junge Erwachsene unter 30 Jahren sowie für Eltern. Freiberufler und Selbstständige sind von dieser aktuellen Anpassung der Steuerskala im Jahr 2026 ausgenommen; für diese Berufsgruppe werden die steuerlichen Vorteile erst im Jahr 2027 wirksam.
Immobilienbesitz: ENFIA-Grundsteuer und Mieteinnahmen
Die erste finanzielle Verpflichtung des Jahres betrifft Millionen von Immobilienbesitzern. Die griechischen Steuerbehörden werden die Bescheide für die einheitliche Immobiliensteuer (ENFIA) voraussichtlich Ende Februar oder Anfang März digital bereitstellen. Die Begleichung der Schuld kann in bis zu zwölf monatlichen Raten erfolgen, wobei die erste Zahlung bereits Ende März fällig wird.
Um die ländlichen Gebiete zu stärken und der Landflucht entgegenzuwirken, gewährt der Staat eine Reduzierung der ENFIA um 50 Prozent für Hauptwohnsitze in Ortschaften mit weniger als 1.500 Einwohnern. Parallel dazu passt die Regierung die Besteuerung von Mieteinnahmen an. Für jährliche Einkünfte aus Vermietung bis zu 24.000 Euro gilt fortan ein niedrigerer Steuersatz. Zudem implementiert der Staat neue finanzielle Anreize für die langfristige Vermietung von bislang leerstehenden Wohnimmobilien, um das Angebot auf dem Wohnungsmarkt zu erhöhen.
Steuererklärungen und regionale Mehrwertsteuersenkungen
Im März öffnet die digitale Plattform für die Einreichung der Einkommensteuererklärungen für das Steuerjahr 2025. Unmittelbar nach der Übermittlung der Daten erhalten die Steuerpflichtigen ihren Bescheid. Eine eventuelle Steuerschuld muss anschließend in acht monatlichen Raten zwischen Juli 2026 und Februar 2027 beglichen werden.
Im Bereich der indirekten Steuern bringt das erste Quartal gezielte Senkungen der Mehrwertsteuer um bis zu 30 Prozent für griechische Inseln und Grenzregionen. Diese Maßnahme soll die lokalen Wirtschaftskreisläufe stützen und die erhöhten Lebenshaltungskosten in diesen abgelegenen Gebieten kompensieren. Trotz dieser regionalen Erleichterungen bleiben die Mehrwertsteuer und die speziellen Verbrauchssteuern die zentralen Säulen der staatlichen Einnahmen. Das grundlegende Modell, das im europäischen Vergleich durch hohe indirekte Steuern gekennzeichnet ist, bleibt unangetastet, während der Staat seine fiskalischen Vorgaben erfüllt.