Griechenland – Die griechische Steuerbehörde (AADE) hat erste Daten zur laufenden Steuererklärung für das Steuerjahr 2026 veröffentlicht. Während etwa 75 Prozent der Bürger keine zusätzlichen Steuern entrichten müssen, erwartet jeden vierten Steuerzahler eine erhebliche finanzielle Belastung. Für jene Personen, bei denen eine Steuernachzahlung fällig wird, liegt der durchschnittliche Betrag bei über 1.000 Euro. Bisher wurden landesweit 588.000 Steuererklärungen für die im Jahr 2025 erzielten Einkünfte eingereicht, was klare Schlüsse auf die diesjährige fiskalische Situation der Haushalte zulässt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rund 75 Prozent der eingereichten Erklärungen führen zu keiner Nachzahlung oder enden mit einer Rückerstattung.
- Jeder vierte Steuerzahler muss durchschnittlich 1.072 Euro an den griechischen Fiskus überweisen.
- Bei sofortiger Begleichung der Einkommensteuer gewährt der Staat gestaffelte Rabatte von bis zu 4 Prozent.
- Steuerpflichtige ohne offene Schulden erhalten ihre mögliche Rückerstattung innerhalb einer Woche.
Hohe Nachzahlungen und Nullbescheide im Detail
Von den bisher verarbeiteten 588.000 Steuererklärungen weisen vier von zehn Bescheiden ein Nullresultat auf. Konkret bedeutet dies für 235.200 Steuerpflichtige, dass weder eine Steuernachzahlung fällig wird noch eine Rückerstattung durch den Staat erfolgt. Demgegenüber stehen 145.530 Steuererklärungen, was 24,75 Prozent aller erfassten Fälle entspricht, bei denen ein negativer Saldo errechnet wurde. Die Gesamtsumme der geforderten Steuern beläuft sich auf 156.004.664 Euro, wodurch sich ein durchschnittlicher Nachzahlungsbetrag von 1.072 Euro pro Haushalt ergibt.
Gleichzeitig profitieren fast drei von zehn Bürgern von einer Erstattung durch den Fiskus. Für 206.976 Bescheide – rund 35,2 Prozent der bisherigen Einreichungen – ist eine Steuerrückgabe vorgesehen. Die griechische Steuerbehörde (AADE) beziffert die Gesamtsumme dieser Erstattungen auf 59.196.482 Euro. Durchschnittlich fließen somit 286 Euro an die betroffenen Bürger zurück.
Fristen, Ratenzahlungen und gestaffelte Rabatte
Für die Begleichung der errechneten Steuerschuld hat der Staat verbindliche Fristen und finanzielle Anreize festgelegt. Die erste Rate muss zwingend bis Ende Juli beglichen werden. Wer den geforderten Betrag nicht als Einmalzahlung leisten kann, hat die Möglichkeit, die Schuld in acht gleichen monatlichen Raten zu tilgen. Die letzte Zahlung wird dabei im Februar 2027 fällig.
Steuerzahler, die sich hingegen für eine vollständige Einmalzahlung entscheiden, profitieren von einem gestaffelten Rabattsystem, das an den Zeitpunkt der Einreichung gekoppelt ist. Wer seine Erklärung bis zum 15. Mai abgibt und die Schuld sofort begleicht, erhält einen staatlichen Nachlass von vier Prozent. Für Erklärungen, die bis zum 15. Juni eingereicht werden, gilt ein Rabatt von drei Prozent. Wird die offizielle Frist bis zum 15. Juli ausgeschöpft, reduziert sich dieser Nachlass auf zwei Prozent.
Schnelle Steuererstattungen und neues Verrechnungssystem
Das aktuelle Verfahren der Steuerbehörde ermöglicht deutlich schnellere Rückzahlungen an die Bürger. Konsequente Steuerzahler, die weder steuerliche noch versicherungstechnische Rückstände aufweisen, erhalten ihr ermitteltes Guthaben innerhalb einer Woche nach Einreichung der Erklärung direkt auf ihr Bankkonto. Diese Auszahlungen werden wöchentlich über die Griechische Zentralbank abgewickelt. Bislang qualifizieren sich 117.946 Personen für diese Form der direkten Überweisung, was 58,34 Prozent der berechtigten Fälle entspricht. Die exakte Summe dieser direkten Erstattungen beläuft sich auf 24.841.660,55 Euro.
Für Bürger mit offenen Verbindlichkeiten greift hingegen ein zentralisiertes Verrechnungssystem. Die Steuerbehörde verrechnet das aktuelle Steuerguthaben direkt mit den bestehenden Schulden, um die Forderungen des Staates zu verringern. Diese zentralen Verrechnungen erfolgen jeweils im ersten und dritten Zehntageszeitraum eines Monats und beginnen am 12. Mai 2026. Insgesamt 164 Steuerzahler durchlaufen derzeit dieses verrechnende Verfahren über das zuständige lokale Finanzamt (DOU), wobei es um eine Summe von 81.682,14 Euro geht. Das Regelwerk priorisiert die Verrechnung von Einkommensteuerschulden mit Erstattungsansprüchen, die bis zum 31. Juli 2026 entstehen, damit in Fällen einer vollständigen Tilgung durch die Verrechnung ein Rabatt von drei Prozent gewährt werden kann.