Griechenland – Die Bearbeitung der diesjährigen Einkommensteuererklärungen läuft auf Hochtouren, wobei die zuständige Griechische Steuerbehörde (AADE) den Prozess der Rückerstattungen und Verrechnungen schrittweise beschleunigt. Aktuelle Daten der Behörde belegen, dass ein erheblicher Teil der Steuerzahler seine Rückzahlungen unmittelbar erhält, während in anderen Fällen die bestehenden Guthaben systematisch mit offenen Verbindlichkeiten gegenüber dem griechischen Staat verrechnet werden. Der Mechanismus der automatischen Abwicklung zeigt für das Jahr 2026 erste messbare Ergebnisse auf den Konten der Bürger.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die festgestellten Steuergutschriften belaufen sich auf rund 38 Millionen Euro.
- Über 40.000 Steuerzahler sind bereits für Rückerstattungen oder Verrechnungen freigegeben.
- Schuldenfreie Bürger erhalten ihr Geld wöchentlich über die Zentralbank.
- Eine gültige SEPA-IBAN im digitalen myAADE-Portal ist zwingend erforderlich.
Genaue Zahlen: Wer profitiert von der direkten Rückerstattung?
Die statistische Auswertung der bisher bearbeiteten Steuererklärungen liefert ein klares Bild über die finanziellen Dimensionen. Die Gesamtsumme der festgestellten Steuergutschriften beläuft sich nach offiziellen Angaben auf etwa 38 Millionen Euro. Innerhalb dieses Volumens betreffen die aktuell laufenden Rückerstattungen und Schuldenverrechnungen exakt 40.050 anspruchsberechtigte Steuerzahler. Für diese spezifische Gruppe wurde ein Betrag von insgesamt 8,74 Millionen Euro zur unmittelbaren Abwicklung freigegeben.
Der weitaus größte Teil dieser Summe fließt als direkte Auszahlung an Bürger, die keinerlei offene Verbindlichkeiten gegenüber dem Fiskus aufweisen. Fast alle anspruchsberechtigten Personen dieser Kategorie haben ihre Gelder bereits erhalten, wobei sich dieser Posten auf über 8,7 Millionen Euro summiert. Diese schnelle Abwicklung unterstreicht die Effizienz des automatisierten Systems der AADE für all jene Bürger, die steuerlich vollständig unbelastet sind und eine reibungslose Überweisung erwarten können.
Der Prozess: Wie Steuerbescheide und Schulden verrechnet werden
Eine andere Vorgehensweise greift bei Steuerzahlern, die noch offene Forderungen begleichen müssen. In diesen Fällen werden die festgestellten Guthaben konsequent mit bestehenden Steuerschulden, ausstehenden Beiträgen zu Sozialversicherungsträgern oder anderen staatlichen Verbindlichkeiten verrechnet. Diese systematischen Verrechnungen werden, je nach Art und Komplexität der Schuld, entweder zentral von der AADE gesteuert oder dezentral über die lokalen Finanzämter (DOY) abgewickelt.
Für Steuerzahler ohne formelle Kontosperrung, aber mit bestehenden Steuerschulden, hat die zentrale Verrechnung bereits am 6. April begonnen. Diese Prozesse finden im wöchentlichen Rhythmus statt. Verrechnungen, die nicht über das zentrale System erfasst werden können, übernehmen die zuständigen lokalen Dienststellen sowie die speziellen Einzugszentren (KEBEIS) auf dem schnellstmöglichen Weg. Für diese internen Verrechnungsvorgänge ist ausdrücklich kein gesonderter Antrag seitens des Steuerzahlers notwendig, da das System automatisch greift.
Wichtige Fristen und der Rabatt für Steuerzahler
Ein wesentliches Element des diesjährigen Verfahrens ist die zeitliche Priorisierung. Bestehende Einkommensteuerschulden werden vorrangig mit Rückerstattungsansprüchen verrechnet, die bis zum Stichtag am 31. Juli 2026 bestehen oder bis dahin neu entstehen. Diese Frist ist entscheidend für die Berechnung der individuellen Steuerlast und die Bereinigung der staatlichen Konten.
Sollte die vollständige Tilgung der Steuerschuld durch eine solche automatische Verrechnung erfolgen, verliert der Bürger seine zeitlichen Vorteile nicht. Der Steuerzahler behält in diesem Szenario ausdrücklich das Recht auf den gesetzlichen prozentualen Rabatt, der ihm basierend auf dem ursprünglichen Zeitpunkt der Abgabe seiner Steuererklärung zusteht. Diese Regelung schützt die finanziellen Anreize für eine frühzeitige Einreichung der Dokumente.
Voraussetzung für die Auszahlung: Das IBAN-Verfahren
Um die reibungslose Überweisung der Guthaben zu gewährleisten, verlangen die griechischen Behörden eine strikte Einhaltung der digitalen Formvorschriften. Eine absolute Grundvoraussetzung für den Abschluss jeder Rückerstattung ist die korrekte Hinterlegung einer gültigen Bankverbindung. Die Anmeldung der Kontonummer muss zwingend über das digitale Portal myAADE erfolgen, spezifisch unter dem Menüpunkt für Register und Kommunikation sowie der anschließenden Erklärung des IBAN-Kontos.
Die Administration akzeptiert dabei ausschließlich IBAN-Verbindungen, die von Zahlungsdienstleistern ausgestellt wurden, welche dem Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) angehören. Die wöchentlichen Auszahlungen an die schuldenfreien Konten werden nach erfolgreicher Überprüfung der Daten direkt an die Bank von Griechenland zur finalen Überweisung weitergeleitet. Die generelle Bearbeitung der Steuererklärungen wird in den kommenden Wochen mit zunehmender Frequenz fortgesetzt, wodurch ein weiterer Anstieg der Auszahlungen und Verrechnungen erwartet wird.