Griechenland – Das Ministerium für Umwelt und Energie hat am Dienstagabend einen neuen Gesetzentwurf zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Das umfassende Regelwerk zielt darauf ab, die stark verzögerten Verfahren bei Immobilienübertragungen im ganzen Land massiv zu beschleunigen. Derzeit sind hunderttausende Rechtsgeschäfte blockiert, da unzählige Einsprüche gegen die offiziellen Waldkarten noch immer auf ihre Bearbeitung warten. Gleichzeitig öffnet das neue Gesetz unter strengen Auflagen ein Fenster für städtebauliche Entwicklungen innerhalb der geschützten Natura-2000-Gebiete.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Aktenstau: Landesweit warten rund 466.000 Anträge von Bürgern auf eine Prüfung.
- Verfahrensvereinfachung: Beschlüsse der Prüfungskommissionen reichen künftig ohne zusätzliche Forstdokumente aus.
- Fristverlängerung: Für illegale Bauten in Waldgebieten gilt eine neue Frist bis zum 31. Dezember 2027.
- Natura-2000-Zonen: Bis zu 20 Prozent bestimmter Schutzzonen dürfen künftig städtebaulich erschlossen werden.
Entbürokratisierung der festgefahrenen Immobilienübertragungen
Die aktuelle Situation auf dem griechischen Immobilienmarkt ist stark durch administrative Hürden geprägt. Nach aktuellen Schätzungen der Behörden sind landesweit rund 466.000 Anträge von Bürgern anhängig. Ein erheblicher Teil dieser Einsprüche bezieht sich auf offensichtliche Fehler bei der ursprünglichen Erfassung und Zeichnung der Waldkarten. Diese immense Zahl an unerledigten Fällen hält Tausende von Eigentümern in langjährigen und äußerst komplexen Verwaltungsverfahren gefangen, wodurch der Verkauf oder die Übertragung von Grundstücken faktisch unmöglich wird.
Die neue gesetzliche Regelung strebt eine sofortige Entlastung des bürokratischen Systems an. Dies soll durch eine drastische Reduzierung der Kontrollschritte erreicht werden, um die Fälle deutlich schneller abzuschließen. Künftig wird für den betroffenen Bürger allein die offizielle Entscheidung der zuständigen Prüfungskommission ausreichen. Der bisher obligatorische Gang zur zuständigen Forstdirektion entfällt ebenso wie die lange Wartezeit auf die formelle Überarbeitung der Waldkarte im System. In der Praxis bedeutet dies: Sobald ein Einspruch akzeptiert oder eine Kartenänderung genehmigt wurde, ist die Vorlage eines zusätzlichen Zertifikats der Forstbehörde nicht mehr erforderlich. Die bestehenden Verwaltungsentscheidungen genügen, um die Grundbucheinträge zu korrigieren, wobei der Staat keine weiteren Eigentumsansprüche auf diese Flächen geltend machen wird.
Verstärkung der regionalen Prüfungskommissionen
Um die angestrebte Beschleunigung in die Tat umzusetzen, sieht das Ministerium gezielte Initiativen zur personellen Aufstockung der Einspruchsprüfungskommissionen vor. Der Fokus liegt dabei auf jenen geografischen Gebieten, in denen die gravierendsten Verzögerungen dokumentiert wurden. Ein prägnantes Beispiel hierfür ist die Region Chania auf Kreta, wo derzeit rund 17.000 Anträge auf eine Bearbeitung warten. Um diesen Rückstau abzubauen, wurden in der Präfektur bereits fünf neue Ausschüsse gebildet.
Eine ähnliche strukturelle Verstärkung ist für die benachbarte Region Lasithi in Vorbereitung, wo der Betrieb von bis zu vier neuen Kommissionen anvisiert wird. Die Planungen der Regierung umfassen zudem weitere Problemzonen, deren Bearbeitungsquoten deutlich unter dem nationalen Durchschnitt liegen. Dazu gehören Iraklio, Rethymno, Ostattika, Lakonien, Böotien und die Insel Zakynthos. Obwohl landesweit schätzungsweise erst die Hälfte aller eingereichten Einsprüche geprüft wurde, soll der Prozess durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen optimiert werden. Geplant sind unter anderem der flexible Einsatz von Personal aus anderen Regionen sowie die verstärkte Durchführung von Ausschusssitzungen per Videokonferenz.
Verlängerung der Fristen für bestehende Anlagen im Wald
Ein weiterer zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs betrifft den Umgang mit bestehenden Infrastrukturen. Die Frist zur Sicherung der notwendigen Genehmigungen für bestehende Gebäude und Anlagen innerhalb von Parks und Wäldchen, die sich im Besitz lokaler Selbstverwaltungsorganisationen befinden, wird großzügig bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Diese spezifischen Immobilien sind vorerst von einem möglichen Abriss ausgenommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die strikte Einhaltung der geltenden Forstgesetze und der vollständige Abschluss des Genehmigungsverfahrens innerhalb der neu gesetzten Frist.
Darüber hinaus gewährt der Staat eine identische Fristverlängerung bis Ende 2027 für den Betrieb verschiedener Aktivitäten in Waldgebieten, die bisher nicht über eine vollständige Lizenzierung verfügen. Diese Regelung deckt ein breites Spektrum an Einrichtungen ab. Dazu zählen landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe, sportliche Infrastrukturen, Wasser- und Abwasserprojekte sowie touristische Anlagen und organisierte Zeltplätze. Während dieser Übergangsphase werden sämtliche administrativen Sanktionen und Bußgelder ausgesetzt. Sollten die Betreiber die Anlagen fristgerecht legalisieren, ist der offizielle Widerruf der entsprechenden Strafakte vorgesehen. In einem separaten Artikel wird zudem die Befreiung der Inspektoren für die Umsetzung der Forstpolitik vom staatlichen Mobilitätssystem um vier Jahre verlängert, um die Kontinuität bei den Kontrollen zu gewährleisten.
Neue Bauvorschriften für geschützte Natura-2000-Gebiete
Das zur Konsultation stehende Dokument beinhaltet auch tiefgreifende Neuerungen für die nationalen Schutzgebiete. Das bestehende Sicherheitsnetz für diese sensiblen Zonen wird faktisch gelockert, da das Gesetz zum ersten Mal unter bestimmten Bedingungen eine städtebauliche Entwicklung in einer der vier vorgesehenen Schutzzonen zulässt. Konkret betrifft diese Neuerung die sogenannte vierte Zone, die der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen dient. In diesen Arealen können laut Gesetzgebung menschliche Aktivitäten koexistieren, sofern sie die Umwelt schützen, den wirtschaftlichen Fortschritt fördern, den sozialen Zusammenhalt stärken und der Bewältigung des Klimawandels dienen.
In jenen Teilen dieser vierten Zone, die direkt an bestehende Stadtpläne oder offizielle Siedlungsgrenzen angrenzen, wird künftig die Ausweisung von Wohngebieten erlaubt sein. Über einen lokalen oder speziellen Bebauungsplan (TPS oder EPS) dürfen bis zu 20 Prozent der gesamten Fläche dieser spezifischen Schutzzone für städtebauliche Zwecke freigegeben werden. Diese weitreichende Siedlungserweiterung ist jedoch an einen strengen Kriterienkatalog gebunden, der zwingend in seiner Gesamtheit erfüllt werden muss.
Strenge Voraussetzungen für die neue Siedlungserweiterung
Die Genehmigung für eine Ausweitung der Bebauungsgrenzen in die Natura-2000-Gebiete hinein erfordert die kumulative Erfüllung von vier zentralen Bedingungen. Zunächst darf die ökologische Integrität des gesamten Schutzgebietes durch die Baumaßnahmen in keiner Weise beeinträchtigt werden. Zweitens muss das Vorhaben vollständig kompatibel mit der jeweils geltenden Speziellen Umweltstudie (EPM) der Region sein. Drittens erfordert das Gesetz eine lückenlose Dokumentation, die die zwingende Notwendigkeit einer Erweiterung des Stadtplans durch eine fundierte Studie belegt. Viertens greift die absolute Obergrenze: Die bebaute Fläche darf niemals 20 Prozent der Zone überschreiten. Falls die regionale Umweltstudie einen noch geringeren Prozentsatz vorschreibt, ist dieser verbindlich anzuwenden.
Laut informierten Kreisen zielt diese spezifische Regelung darauf ab, ein historisch gewachsenes und reales Problem zu lösen. In verschiedenen Teilen des Landes existieren bereits ausgedehnte Siedlungen innerhalb der Grenzen des Natura-Netzwerks. Ohne eine koordinierte und gesetzlich geregelte städtebauliche Planung sei es in diesen Gebieten nicht möglich, grundlegende öffentliche Räume oder Versorgungsnetzwerke zu errichten. Die Befürchtung der Behörden ist, dass sich diese Siedlungen ohne den neuen Rechtsrahmen weiterhin völlig unkontrolliert und durch den Bau von illegalen Strukturen ausdehnen würden.