Griechenland – Ab dem 1. April steigt der gesetzliche Mindestlohn im privaten Sektor von 880 Euro auf 920 Euro brutto. Von dieser Maßnahme profitieren landesweit rund 700.000 Arbeitnehmer. Die Erhöhung um 40 Euro gilt parallel auch für den öffentlichen Dienst, wo das Einstiegsgehalt für neu eingestellte Beamte ebenfalls auf 920 Euro angehoben wird, während alle weiteren Gehaltsstufen der Staatsbediensteten den gleichen pauschalen Aufschlag erhalten.
Gleichzeitig zieht die Anhebung des Basislohns eine automatische Erhöhung von insgesamt 20 staatlichen Zulagen und Beihilfen nach sich. Ursprünglich wurde ein Erhöhungsszenario von 50 Euro diskutiert, jedoch entschied man sich für eine moderatere Anpassung, um auf die wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten zu reagieren. Der Tageslohn für Arbeiter steigt im Zuge der Neuregelung von 39,30 Euro auf 41,09 Euro.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. April auf 920 Euro brutto.
- Rund 700.000 Beschäftigte im privaten Sektor erhalten mehr Geld.
- Berufsanfänger unter 30 Jahren profitieren durch Steuersenkungen am meisten.
- Der Tageslohn für Arbeiter wird auf 41,09 Euro angehoben.
- 20 staatliche Zulagen, darunter das Arbeitslosengeld, steigen automatisch mit.
Gewinner der Lohnanhebung: Junge Arbeitnehmer profitieren am meisten
Die aktuelle Gehaltsanpassung führt bei bestimmten Arbeitnehmergruppen zu einer spürbaren Verbesserung der Nettoeinkünfte. Besonders junge Menschen bis 30 Jahre gehören zu den Hauptprofiteuren, da die Lohnerhöhung mit reduzierten oder gar entfallenden steuerlichen Belastungen zusammentrifft, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Ein Arbeitnehmer unter 25 Jahren erreicht mit der neuen Regelung ein monatliches Nettogehalt von 797 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Plus von 54 Euro im Vergleich zum Jahr 2025 und summiert sich bei den in Griechenland üblichen 14 Monatsgehältern auf einen jährlichen Gewinn von 756 Euro.
Noch deutlicher fällt der finanzielle Vorteil für Beschäftigte in der Altersgruppe von 26 bis 30 Jahren aus. Ein Arbeitnehmer mit zwei Kindern und drei anerkannten Dienstaltersstufen (Triennien) verdiente bis 2025 netto 1.018 Euro. Durch die reduzierte Besteuerung stieg dieser Betrag Anfang 2026 auf 1.067 Euro. Mit dem neuen Mindestlohn ab April klettert das Nettogehalt auf 1.112 Euro. Der effektive Nettogewinn im Vergleich zu 2025 beläuft sich somit auf 94 Euro pro Monat, was einem jährlichen Plus von 1.316 Euro entspricht.
Auch die gesetzlichen Dienstalterszulagen passen sich entsprechend an. Ein Arbeitnehmer mit einer anerkannten Dreijahresstufe erhält ab April 1.012 Euro brutto (zuvor 968 Euro). Bei zwei Stufen steigt das Bruttogehalt von 1.056 Euro auf 1.104 Euro, und bei drei Stufen erreicht das Einkommen künftig 1.196 Euro anstatt der bisherigen 1.144 Euro.
Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst und wirtschaftliche Entwicklung
Die Neuregelung entfaltet ihre Wirkung nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern bestimmt auch die Gehaltsstruktur im Staatssektor. Der neue Basiswert von 920 Euro wird als verbindliches Einstiegsgehalt für Berufsanfänger im öffentlichen Dienst festgelegt. Darüber hinaus wird der absolute Erhöhungsbetrag von 40 Euro auf sämtliche bestehenden Gehaltsklassen der öffentlichen Verwaltung übertragen, sodass die gesamte Belegschaft eine proportionale Einkommensverbesserung erfährt.
Betrachtet man die langfristige Entwicklung, so zeigt sich eine kontinuierliche Aufwärtstendenz auf dem griechischen Arbeitsmarkt. Seit dem Jahr 2019, als der Mindestlohn noch bei 650 Euro lag, verzeichnet das Land einen kumulierten Anstieg von 41,5 Prozent. In absoluten Zahlen ausgedrückt, bedeutet dies eine monatliche Erhöhung um 270 Euro über diesen Zeitraum. Diese schrittweisen Anpassungen sollen die Kaufkraft stärken, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen übermäßig zu belasten.
Automatische Anpassung von 20 staatlichen Zulagen
Der gesetzliche Mindestlohn und der Basis-Tageslohn dienen in Griechenland als direkte Berechnungsgrundlage für eine Vielzahl von Sozialleistungen. Mit dem Inkrafttreten der Erhöhung am 1. April steigen automatisch 20 damit verknüpfte Zulagen. Bei den saisonalen Sonderzahlungen gibt es dabei eine wichtige Unterscheidung: Das Ostergeld wird noch auf Basis des bisherigen Lohns von 880 Euro berechnet und beträgt somit 440 Euro. Das Urlaubsgeld in Höhe von 460 Euro sowie das Weihnachtsgeld, welches inklusive der Urlaubsgeld-Zulage 930 Euro erreicht, basieren bereits auf dem neuen Mindestlohn.
Die weiteren 19 Zulagen und Beihilfen, die sich erhöhen, umfassen:
- Arbeitslosengeld: Steigt von 540 Euro auf 564,98 Euro.
- Pilot-Arbeitslosengeld: Erhöht sich von 687,75 Euro auf 719,07 Euro (die vierteljährliche Obergrenze steigt auf 1.438 Euro).
- Heiratszulage: Steigt von 88 Euro auf 92 Euro.
- Dienstalterszulagen (Triennien): Klettern auf 92 Euro, 184 Euro und 276 Euro.
- Arbeitszulage: Wird von 270 Euro auf 282,49 Euro angehoben.
- Bauarbeiter-Zulage: Steigt von 1.017,87 Euro auf 1.064,23 Euro.
- Zulage für Waldarbeiter, Töpfer und Werftarbeiter: Erhöht sich von 962,85 Euro auf 1.006,70 Euro.
- Zulage für Schmirgelarbeiter: Steigt von 1.375,50 Euro auf 1.438,15 Euro.
- Zulage für Künstler und Tourismusbeschäftigte: Klettert von 687,75 Euro auf 719,07 Euro.
- Einmalzahlung für Alleinerziehende: Steigt von 810,56 Euro auf 847,48 Euro.
- Mutterschaftsgeld: Wird für 9 Monate auf jeweils 920 Euro angehoben.
- Insolvenzgeld: Die Spanne erhöht sich auf 920 Euro bis 2.760 Euro.
- Elternzeit-Zulage: Steigt für zwei Monate auf insgesamt 1.840 Euro.
- Studentische Prüfungszulage: Beträgt künftig 410,90 Euro für Postgraduierte und 1.232,70 Euro für Studenten in Grundstudiengängen.
- Zulage für DYPA-Auszubildende: Steigt auf 30,81 Euro pro Tag.
- EPAS-DYPA-Lehre: Die Tageszulage wächst auf 20,54 Euro.
- Praktikumszulage (TEI/IEK): Steigt auf 32,87 Euro pro Tag.
- Arbeitgeberzuschuss für TEI-Praktika: Erhöht sich auf 20,54 Euro täglich.
- Praktikumszulage für Tourismusschulen: Klettert auf 24,64 Euro am Tag.
Diese weitreichenden Anpassungen stellen sicher, dass nicht nur aktiv Beschäftigte, sondern auch Auszubildende, Arbeitslose und Familien von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Erhöhung des Basislohns direkt profitieren.