Griechenland – Das Griechische Finanzministerium bringt am heutigen Tag einen umfassenden Gesetzentwurf in das Regierungskabinett ein, der den massiv wachsenden Markt des illegalen Glücksspiels systematisch eindämmen soll. Im Zentrum der neuen Gesetzgebung steht die sofortige Unterbrechung der Finanzierungswege sowie die Schließung digitaler und physischer Schlupflöcher. Offiziellen Daten der Griechischen Glücksspielkommission (EEEP) zufolge beteiligten sich im Jahr 2024 rund 800.000 Bürger aktiv an nicht lizenzierten Glücksspielen.
Dies führte zu einem geschätzten Jahresumsatz von 1,67 Milliarden Euro auf dem nationalen Schwarzmarkt. Für den griechischen Staat resultieren daraus erhebliche steuerliche Verluste in Höhe von fast 500 Millionen Euro jährlich.
Der Gesetzentwurf zielt dezidiert darauf ab, die aggressive Vermarktung über soziale Netzwerke, die Bewerbung durch Influencer sowie die Nutzung von Kryptowährungen und modernen Finanz-Apps zur Verschleierung von Zahlungsströmen zu unterbinden. Parallel dazu geraten physische Standorte wie Internetcafés direkt ins Visier der Ermittlungsbehörden, um den unkontrollierten Geldfluss und die weitreichende Spielsucht effektiv zu bekämpfen.
Demografie und technologische Umgehungsstrategien
Die strukturelle Analyse der Glücksspielkommission verdeutlicht eine starke Konzentration bei jüngeren Zielgruppen. Demnach sind 52,2 Prozent der Nutzer unregulierter Angebote jünger als 44 Jahre, wobei die Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen am stärksten vertreten ist. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung ist die gesetzliche Altersgrenze von 21 Jahren für legales Online-Glücksspiel in Griechenland, welche Personen zwischen 18 und 21 Jahren oft direkt in den Schwarzmarkt drängt.
Um diese Nutzergruppen zu erreichen, verwenden Betreiber hochtechnologisierte Methoden. Dazu zählen Live-Streaming, Echtzeit-Zahlungen und Affiliate-Netzwerke, die pro Klick vergütet werden. Wenn die Behörden Webseiten sperren, weichen die Anbieter umgehend auf sogenannte Mirror-Seiten oder Proxy-Mechanismen aus. Die bestehende Sperrliste der Behörden umfasst bereits mehr als 11.000 illegale Domains. Das neue Gesetz sieht vor, diese Blockaden künftig deutlich schneller und in direkter Kooperation mit den Internetanbietern durchzusetzen.
Austrocknung der Finanzströme und digitale Kontrolle
Anstatt sich primär auf nachträgliche Bußgelder zu verlassen, fokussiert sich das Finanzministerium auf das Kappen der finanziellen Transaktionswege. Digitale Geldbörsen, Fintech-Anwendungen und Zahlungen über Kryptowährungen unterliegen künftig einer strengeren Nachverfolgbarkeit. Das erklärte Ziel der Behörden ist es, die nahtlose Verbindung zwischen illegalen Wettanbietern und den Bankkonten der Spieler zu durchtrennen.
Auf europäischer Ebene korrespondiert dieses Vorgehen mit den Richtlinien des Digital Services Act der Europäischen Union. Das illegale Glücksspiel wird dabei als systemisches Risiko eingestuft, was auch große Content-Plattformen in die Pflicht nimmt. Die legitime Werbung für lizenzierte Anbieter bleibt von den Neuregelungen unberührt. Der Fokus der Überwachung richtet sich gezielt auf die illegale Bewerbung durch Influencer und die Verschleierung der finalen Ziel-Links, über die Nutzer auf unlizenzierte Plattformen geleitet werden.
Harte Sanktionen für physische Standorte
Neben dem digitalen Raum greifen die neuen Bestimmungen auch bei physischen Einrichtungen hart durch. Für Internetcafés, private Clubs und andere Räumlichkeiten, in denen unlizenzierte Glücksspiele angeboten werden, gilt künftig eine absolute Null-Toleranz-Politik. Das Ministerium plant die sofortige Versiegelung entsprechender Geschäftsräume sowie den dauerhaften Entzug der Betriebslizenzen durch die zuständigen Kommunen.
Diese weitreichenden Maßnahmen sollen verhindern, dass spielsuchtgefährdete Personen weiterhin unkontrolliert Bargeld und digitale Einlagen verspielen, was in extremen Fällen zum vollständigen Vermögensverlust führt. Darüber hinaus wird der bestehende Rechtsrahmen für die Kontrollen vor Ort massiv verschärft. Jegliche Form der Behinderung von behördlichen Überprüfungen wird künftig als eigenständige Straftat gewertet und von der Justiz entsprechend konsequent verfolgt.