Griechenland – Am morgigen Montag der Karwoche, den 6. April 2026, öffnet die griechische Regierung die offizielle Antragsplattform für die staatliche Kraftstoffsubvention. Wie der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis ankündigte, können Bürger den sogenannten “Fuel Pass” zur Entlastung bei den Kraftstoffkosten beantragen. Der Prozess erfolgt dabei ohne die sonst üblichen zeitlichen Beschränkungen, die normalerweise auf der Endziffer der Steuernummer (AFM) basieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Antragsfrist auf der Plattform endet am 30. April 2026.
- Die finanzielle Unterstützung für den Zeitraum April und Mai variiert zwischen 25 Euro und 60 Euro.
- Die Auszahlungen erfolgen laut dem Finanzministerium innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung.
- Maßgeblich für die Bewilligung sind die deklarierten Einkünfte aus der Steuererklärung des Jahres 2024.
Antragsverfahren und schnelle Auszahlung vor Ostern
Die Anmeldung auf der Website erfolgt direkt über die persönlichen Zugangsdaten des nationalen Steuersystems Taxisnet, das allen steuerpflichtigen Bürgern zur Verfügung steht. Antragsteller müssen in dem System lediglich ihre aktuellen Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer sowie ihre Bankverbindung (IBAN) bestätigen oder bei Bedarf aktualisieren. Bürger, die mit digitalen Vorgängen weniger vertraut sind, können die Registrierung alternativ auch persönlich in den städtischen Bürgerservicezentren (KEP) vornehmen lassen, um Fehler bei der Datenübermittlung zu vermeiden.
Im Anschluss wählen die Nutzer ihre bevorzugte Auszahlungsmethode für den staatlichen Zuschuss. Zur Verfügung stehen eine rein digitale Debitkarte, die mit einem höheren Förderbetrag einhergeht und direkt über das Smartphone an den Tankstellen genutzt werden kann, oder eine herkömmliche Überweisung auf das Bankkonto. Letztere fällt zwar etwas geringer aus, bietet den Antragstellern dafür aber uneingeschränkte Freiheit bei der Verwendung der Mittel. Das Finanzministerium garantiert eine zügige Bearbeitung und Auszahlung innerhalb von 48 Stunden nach der finalen Übermittlung. Wer den Antrag direkt zu Beginn der Woche stellt, erhält die Gelder somit noch vor Beginn der anstehenden Bankfeiertage zum orthodoxen Osterfest auf sein Konto.
Strenge Einkommensgrenzen und fahrzeugspezifische Zuschüsse
Für die Bewilligung der staatlichen Hilfe gelten klare Vorgaben. Jede natürliche Person darf maximal ein einziges Kraftfahrzeug für den Zuschuss anmelden. Dieses muss zum Zeitpunkt der Beantragung aktiv für den Straßenverkehr zugelassen sein. Zudem ist der Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung zwingend erforderlich, und es dürfen keine offenen Schulden bei der Zahlung der jährlichen Kfz-Steuer bestehen.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich exakt nach dem Fahrzeugtyp und dem gemeldeten Wohnsitz. Besitzer von Pkw auf dem griechischen Festland erhalten 50 Euro über die digitale Karte oder 40 Euro auf ihr Bankkonto. Auf den griechischen Inseln steigen diese Beträge aufgrund der höheren Transport- und Lebenshaltungskosten auf 60 Euro beziehungsweise 50 Euro. Für Motorräder ist landesweit eine gestaffelte Unterstützung zwischen 25 Euro und 35 Euro vorgesehen, abhängig von der gewählten Auszahlungsmethode und der geografischen Region.
Als Bemessungsgrundlage dient strikt die offizielle Steuererklärung aus dem Jahr 2024. Das Einkommenslimit für Alleinstehende liegt bei 25.000 Euro. Für verheiratete Paare gilt eine Obergrenze von 35.000 Euro, die sich pro Kind um jeweils 5.000 Euro erhöht. Einelternfamilien profitieren von einer erhöhten Basisgrenze von 39.000 Euro, auf die ebenfalls die entsprechenden Kinderzuschläge angerechnet werden. Das Antragsportal bleibt planmäßig bis zum 30. April 2026 für alle Registrierungen geöffnet.