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Eine moderne Produktionshalle eines mittelständischen Unternehmens in Griechenland
Wirtschaft

Griechenland: Bis zu 400.000 Euro Förderung für heimische Unternehmen

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
24.03.2026 14:40
Antonia Feldberg
GriechenlandBeruf & Investitionen
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(AI) | GRland
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Griechenland – Das griechische Ministerium für nationale Wirtschaft und Finanzen hat offiziell die neue Fördermaßnahme “Wir produzieren in Griechenland” angekündigt. Diese Initiative ist Teil des umfassenderen Wettbewerbsprogramms ESPA für den Zeitraum 2021 bis 2027 und zielt darauf ab, die heimische Produktionsbasis nachhaltig zu stärken. Durch die gezielte Unterstützung ausgewählter Produktionssektoren soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit hohem Exportpotenzial maßgeblich erhöht werden. Die Erhöhung der lokalen Produktion von Gütern mit starker internationaler Nachfrage soll zudem dazu beitragen, den Inlandsbedarf verstärkt mit griechischen Produkten zu decken.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Gesamtbudget der staatlichen Maßnahme beläuft sich auf 50.000.000 Euro.
  • Die förderfähigen Investitionspläne liegen zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro.
  • Die Zuschüsse decken zwischen 50 Prozent und 55 Prozent der Projektkosten ab.
  • Die Antragsfrist beginnt am 31. März 2026 und endet am 2. Juni 2026.

Finanzielle Rahmenbedingungen der Förderung

Das Gesamtbudget dieser weitreichenden Initiative beläuft sich auf exakt 50.000.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch eine Kombination aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie nationalen Beiträgen. Um eine größere Komplementarität zu gewährleisten, wird die Finanzierung auch zur Unterstützung von flankierenden Maßnahmen genutzt, die in den formalen Geltungsbereich des Europäischen Sozialfonds Plus fallen.

Interessierte Unternehmen können Investitionspläne einreichen, deren Budget sich in einem festgelegten Rahmen bewegt. Das Mindestbudget für einen förderfähigen Investitionsplan liegt bei 100.000 Euro, während die Obergrenze auf 400.000 Euro festgesetzt wurde. Die staatlichen Zuschüsse decken dabei zwischen 50 Prozent und 55 Prozent des jeweils genehmigten Budgets der einzelnen Finanzierungsanträge ab.

Eine wichtige finanzielle Einschränkung betrifft das Verhältnis zum bisherigen Unternehmensumsatz. Das bezuschusste Budget darf das Doppelte des höchsten Umsatzes nicht überschreiten, der in einem der bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Antragstellung erzielt wurde. Die absolute Obergrenze für die ausgezahlte Beihilfe ist dabei strikt auf den Betrag von 200.000 Euro limitiert.

Strenge Voraussetzungen für teilnehmende Betriebe

Als berechtigte Empfänger dieser Maßnahme gelten bestehende kleine, Kleinst- und mittlere Unternehmen. Um für das Programm infrage zu kommen, müssen diese Betriebe zwingend über mindestens ein vollständig abgeschlossenes Geschäftsjahr vor dem Datum der elektronischen Antragstellung verfügen. Zudem muss die geplante Investition ausschließlich einen offiziell förderfähigen Tätigkeitsbereich umfassen.

Eine weitere zentrale Bedingung betrifft die personelle Aufstellung der antragstellenden Firmen. Die Unternehmen müssen im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags mindestens eine Jahresarbeitseinheit an abhängiger Beschäftigung nachweisen. Diese Angabe wird durch die zuständigen Behörden über das nationale Informationssystem ERGANI, in dem alle regulären Beschäftigungsdaten erfasst sind, verbindlich überprüft.

Die finanzielle Eigenbeteiligung der Unternehmen ist ebenfalls ein entscheidendes Kriterium für die Teilnahme an dem Programm. Bei der Einreichung des Finanzierungsantrags muss klar nachgewiesen werden, dass mindestens 25 Prozent des beantragten, zuschussfähigen Budgets durch eigene Mittel des Unternehmens gesichert sind. Ohne diesen Nachweis der finanziellen Eigenverantwortung ist eine staatliche Förderung kategorisch ausgeschlossen.

Der genaue Ablauf der elektronischen Antragstellung

Das Verfahren für die Beantragung der Fördermittel unterliegt einem präzisen zeitlichen und technischen Ablauf. Die Phase für die elektronische Einreichung der Anträge beginnt offiziell am Dienstag, den 31. März 2026, exakt um 15:00 Uhr. Die strikte Frist für die Einreichung der Unterlagen endet verbindlich am Dienstag, den 2. Juni 2026, ebenfalls um 15:00 Uhr lokaler Zeit.

Die Einreichung des Finanzierungsantrags erfolgt obligatorisch und ausschließlich auf digitalem Weg über das Integrierte Informationssystem (OPSKE) für staatliche Beihilfen. Anträge, bei denen nicht alle zwingend erforderlichen Felder im System vollständig ausgefüllt wurden, können technisch nicht übermittelt werden. Die finale Bewertung der eingereichten Unternehmensanträge wird auf Basis einer vergleichenden Evaluierung aller teilnehmenden Betriebe durchgeführt.

Ein weiteres hartes Kriterium für die Zulassung betrifft die interne Vorabbewertung des jeweiligen Projekts durch das antragstellende Unternehmen. Der Finanzierungsantrag muss bei der Selbstbewertung des Investitionsplans, die auf den spezifischen Kriterien des Ministeriums basiert, eine Punktzahl von mindestens 75 Punkten erreichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Einreichung im System technisch blockiert wird, wenn diese fundamentale Mindestanforderung nicht erfüllt ist.

Für detaillierte Auskünfte und weitere Informationen können sich interessierte Unternehmer an das zuständige Informationsbüro am Klafthmonos-Platz in Athen wenden. Das Büro bietet montags bis freitags eine spezialisierte telefonische Beratung an und stellt alle relevanten Leitfäden über die offiziellen Informationsportale des Ministeriums für nationale Wirtschaft zur Verfügung.

TAGGED:Griechische RegierungUnternehmen
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