Griechenland – Das griechische Arbeitsministerium treibt eine neue gesetzliche Regelung voran, um die Vergabe von Zusatzrenten deutlich zu beschleunigen. Der Gesetzentwurf, der auch Bestimmungen für die beruflichen Pensionskassen enthält, soll nach den Osterfeiertagen im Parlament eingereicht werden. Er adressiert die größte verbliebene Hürde im nationalen Rentensystem. Während die staatliche Sozialversicherungsanstalt e-EFKA die Verzögerungen bei den Hauptrenten in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich reduzieren konnte, nehmen die Verfahren für die Zusatzrenten weiterhin viel Zeit in Anspruch. Die geplante Reform zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand für Tausende wartende Rentner zu minimieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Neuer Gesetzentwurf wird nach Ostern in das griechische Parlament eingebracht.
- Die Zuständigkeit für die Auszahlung wechselt dauerhaft zum letzten Versicherungsfonds.
- Wartezeiten von über zwei Jahren sollen durch ein “Fast-Track”-Verfahren enden.
Ende der internen Behördenprüfung
Nach dem bisherigen System musste bei Arbeitnehmern, die vor der Gründung der e-EFKA in mehreren Kassen versichert waren, zunächst zwingend der Träger mit der längsten Versicherungszeit ermittelt werden. Die griechische Rentenlandschaft war in der Vergangenheit durch eine Vielzahl von branchenspezifischen Versicherungsfonds geprägt, die später unter einem gemeinsamen Dach zusammengeführt wurden. Diese historische Zersplitterung sorgte gerade bei Personen mit wechselnden Karrieren für erhebliche administrative Hürden.
Diese komplexe Zuständigkeitsprüfung erforderte einen ständigen Dokumentenaustausch zwischen den verschiedenen Abteilungen und stellte die Hauptursache für die massiven Verzögerungen dar. Die zuständigen Sachbearbeiter mussten Akten zwischen den ehemals eigenständigen Institutionen transferieren, um die genauen Beitragszeiten der Versicherten abzugleichen. Durch diese Praxis wurde die endgültige Feststellung der Zuständigkeit für die Rentenauszahlung in vielen Fällen stark verlangsamt.
Einführung eines einheitlichen Systems
Mit der neuen Verordnung entfällt diese langwierige Suche nach dem Träger mit der längsten Versicherungsdauer komplett. Zukünftig übernimmt ausschließlich die Kasse die Auszahlung der Zusatzrente, bei der der Arbeitnehmer unmittelbar vor seinem Renteneintritt versichert war. Der Zeitraum der aufeinanderfolgenden Versicherungen wird fortan als eine einheitliche Einheit behandelt und direkt von der letzten Station abgewickelt.
Die bisherige Vorgabe, wonach primär die Erfüllung einer 15-jährigen Versicherungszeit als zentrales Kriterium für die Zuständigkeit geprüft werden musste, wird durch das neue Gesetz abgelöst. Das Arbeitsministerium verspricht sich davon ein Ende der zeitraubenden internen Korrespondenz zwischen den Dienststellen der e-EFKA. Bislang mussten viele Antragsteller auf ihre Zusatzrente warten und nicht selten Verzögerungen von mehr als zwei Jahren hinnehmen. Die operativen Abläufe werden künftig auf eine beschleunigte “Fast-Track”-Ausgabe umgestellt, um die verbleibenden Rückstände effektiv abzubauen.