Griechenland – Die Europäische Kommission hat eine positive vorläufige Bewertung für die Auszahlung von weiteren 1,18 Milliarden Euro an Griechenland aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) abgegeben. Diese Entscheidung umfasst den siebten Antrag auf direkte Zuschüsse sowie den sechsten Antrag auf europäische Darlehen im Rahmen des nationalen Reformprogramms „Griechenland 2.0“.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die EU-Kommission genehmigt eine weitere Auszahlung von 1,18 Milliarden Euro.
- Griechenland hat 26 festgelegte Meilensteine und Ziele erfolgreich erreicht.
- Die gesamten Mittelzuflüsse aus dem Programm steigen auf 24,58 Milliarden Euro.
- Das Land hat bereits 68 Prozent des gesamten Projektbudgets ausgeschöpft.
Investitionen in Gesundheit, Soziales und Digitalisierung
Um diese Auszahlung zu sichern, musste der griechische Staat tiefgreifende Reformen umsetzen. Im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurde die umfassende Renovierung von neun staatlichen Krankenhäusern sowie die energetische Sanierung von 15 Gesundheitszentren im gesamten Land erfolgreich abgeschlossen. Auch der Sektor der sozialen Absicherung verzeichnet messbare Fortschritte: Der Staat führte das System der persönlichen Assistenz für 1.500 Menschen mit Behinderungen ein. Zudem wurden 847.000 Prepaid-Karten für den geregelten Bezug von Sozialleistungen ausgegeben.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Die staatlichen Bürgerservicezentren (KEP) in 269 Gemeinden erhielten eine neue technische Ausstattung, um Arbeitsabläufe zu beschleunigen. Parallel dazu wurden die digitalen Systeme der griechischen Steuerbehörde (AADE) modernisiert und die Verwaltungsverfahren für die Ausstellung von Führerscheinen deutlich vereinfacht. Im Energiesektor schuf die Regierung neue rechtliche Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien, die Speicherung von Kohlendioxid sowie für eine dynamische Strompreisgestaltung, um den Markt zukunftsfähig aufzustellen.
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Wohnungsbau
Neben den direkten Zuschüssen umfasst die positive Bewertung aus Brüssel auch den sechsten Antrag auf Darlehensmittel. In diesem wirtschaftlichen Segment liegt der Fokus auf der Stärkung der unternehmerischen Basis und der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Bislang wurden in diesem Rahmen Verträge mit Unternehmen unterzeichnet, die ein Gesamtvolumen von 9,8 Milliarden Euro umfassen und direkte Investitionen in die Wirtschaft lenken.
Ein wesentlicher Teil der neu freigegebenen Mittel ist für den stark angespannten Immobiliensektor bestimmt. Die Regierung reservierte 500 Millionen Euro für die Umsetzung des staatlichen Wohnbauprogramms „Spiti mou II“ (Mein Haus II), das den Bürgern den Erwerb von Wohneigentum erleichtern soll. Zusätzlich werden über das europäische Programm InvestEU staatliche Garantien für kleine und mittlere Unternehmen bereitgestellt, um deren Liquidität zu sichern. Mit der nun anstehenden Überweisung steigt die Gesamtsumme der Gelder, die Griechenland aus dem europäischen Aufbaufonds erhalten hat, auf 24,58 Milliarden Euro, was 68 Prozent des Budgets entspricht.
Regierungsvertreter bestätigen Einhaltung des Zeitplans
Die politische Führung in Athen wertet die Entscheidung aus Brüssel als klare Bestätigung des nationalen Reformkurses. Staatsminister Akis Skertsos erklärte nach der Bekanntgabe, dass Griechenland nunmehr 70 Prozent seiner Zusagen gegenüber der Europäischen Union vollständig erfüllt habe. Der abschließende Vollzug des nationalen Wiederaufbauprogramms ist fest für August 2026 terminiert.
Der stellvertretende Minister für nationale Wirtschaft, Nikos Papathanasis, verwies auf die eng koordinierten Anstrengungen der beteiligten Ministerien, um eine vollständige und fristgerechte Absorption der europäischen Fördermittel sicherzustellen. Die zuständige Generalsekretärin Evi Dramalioti und der Direktor des nationalen Aufbaufonds, Orestis Kavalakis, hoben in diesem Zusammenhang die deutlich verbesserte operative Kapazität des staatlichen Verwaltungsapparats hervor. Bevor die Gelder endgültig nach Athen fließen, steht noch ein letzter verfahrenstechnischer Schritt an. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss (EFC) der Europäischen Union muss nun seine formelle Stellungnahme abgeben, um die milliardenschwere Auszahlung rechtskräftig abzuschließen.