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Ein geöffneter Erste-Hilfe-Kasten liegt auf dem Rücksitz eines Autos in Griechenland.
Ratgeber

Griechenland: 30 Euro Strafe für unvollständigen Kfz-Verbandkasten

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
07.04.2026 21:23
Antonia Feldberg
GriechenlandRecht & Bürokratie
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Beispielbild (KI) | GRland
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Griechenland – Ab dem 18. Juni treten auf den griechischen Straßen neue gesetzliche Bestimmungen für den mitzuführenden Erste-Hilfe-Kasten in Kraft. Autofahrer, die bei Kontrollen nicht über die vorgeschriebene medizinische Ausrüstung verfügen, müssen ab diesem Datum mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ab dem 18. Juni gilt in Griechenland eine neue Ausrüstungspflicht für Fahrzeuge.
  • Bei einem unvollständigen Erste-Hilfe-Kasten wird eine Strafe von 30 Euro fällig.
  • Der Kasten muss exakt 16 spezifische, zertifizierte Gegenstände enthalten.
  • Die Vorgaben gelten für alle Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Zweirädern.

Gesetzliche Grundlage und ordnungsgemäße Aufbewahrung

Grundlage für diese weitreichende Änderung ist ein offizieller Beschluss des stellvertretenden Ministers für Infrastruktur und Verkehr, Konstantinos Kyranakis. Durch die Ministerialentscheidung mit der Kennung D30/45652/2026 werden sowohl die genauen Materialien als auch die technischen Spezifikationen für den Kfz-Verbandkasten auf nationaler Ebene neu definiert.

Diese Verpflichtung betrifft ausnahmslos alle Kraftfahrzeuge, die im griechischen Verkehrsnetz unterwegs sind. Eine spezifische Ausnahme bildet lediglich die Kategorie der Zweiräder. Für Motorräder gilt jedoch weiterhin die generelle Pflicht, ein für den Notfall geeignetes Erste-Hilfe-Set mitzuführen, um bei einem Verkehrsunfall sofortige Hilfe leisten zu können.

Ein wesentlicher Aspekt der neuen Verordnung bezieht sich auf die Platzierung des Kastens im Fahrzeug. Der Erste-Hilfe-Kasten muss im Innenraum an einer leicht zugänglichen Stelle deponiert werden. Im Falle eines Notfalls muss eine Nutzung ohne jegliche zeitliche Verzögerung gewährleistet sein. Es ist strengstens untersagt, den Kasten abzuschließen oder ihn als Aufbewahrungsort für sachfremde Gegenstände zu nutzen.

Regelmäßige Kontrolle und europäische Zertifizierungsstandards

Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Einsatzbereitschaft der medizinischen Ausrüstung liegt vollständig bei den Fahrzeugbesitzern und den jeweiligen Fahrern. Die Behörden fordern eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Inhalts. Dies gilt insbesondere für die heißen Sommermonate in Griechenland, da hohe Temperaturen im Fahrzeuginneren die Haltbarkeit der empfindlichen Materialien beeinträchtigen können.

Unabhängig von den saisonalen Bedingungen darf das Material im Verbandkasten eine absolute Lebensdauer von zwei Jahren nicht überschreiten. Nach Ablauf dieser Frist ist ein vollständiger Austausch der medizinischen Komponenten gesetzlich vorgeschrieben.

Darüber hinaus müssen sämtliche enthaltenen Artikel in einem einwandfreien Zustand sein. Abgelaufene Produkte stellen bei einer Polizeikontrolle einen direkten Verstoß dar. Zusätzlich fordert der Gesetzgeber zwingend eine CE-Kennzeichnung für alle Materialien, um die vollständige Übereinstimmung mit den strengen europäischen Richtlinien für Medizinprodukte zu garantieren.

Die vollständige Ausrüstungsliste für griechische Straßen

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und das festgelegte Bußgeld von 30 Euro zu vermeiden, müssen Fahrer sicherstellen, dass ihr Erste-Hilfe-Kasten exakt die geforderten Artikel enthält. Die offizielle Liste umfasst 16 Gegenstände, die zwingend mitgeführt werden müssen:

  • Rettungsdecke (Isothermie) (Mindestmaße: 210 x 160 cm – metallisiert)
  • Fixierpflasterrolle (Leukoplast) (DIN 13019-A, 5m x 2,5cm)
  • Pflaster-Set (DIN 13019-E, 14 Stück in verschiedenen Größen)
  • Verbandpäckchen steril (Klein) (DIN 13151-K, ca. 6 x 8 cm)
  • Verbandpäckchen steril (Mittel) (DIN 13151-M, ca. 8 x 10 cm)
  • Verbandpäckchen steril (Groß) (DIN 13151-G, ca. 10 x 12 cm)
  • Verbandtuch für Verbrennungen/Gaze steril (DIN 13152-BR, 60 x 80 cm)
  • Wundkompressen (10 x 10 cm, paarweise)
  • Elastische Fixierbinde (Schmal) (DIN 61634-FB, 6 cm x 4 m)
  • Elastische Fixierbinde (Breit) (DIN 61634-FB, 8 cm x 4 m)
  • Dreiecktuch (DIN 13168-D, 96 x 96 x 136 cm)
  • Erste-Hilfe-Schere (DIN 58279-A 145, atraumatisch)
  • Einmalhandschuhe (Medizinisch) (DIN EN 455, Vinyl/Nitril, groß)
  • Feuchttücher zur Hautreinigung
  • Medizinische Gesichtsmaske (Typ IIR oder FFP2)
  • Erste-Hilfe-Anleitung

Die Umsetzung dieser Maßnahme zielt auf eine verbesserte und schnellere Erstversorgung an den Unfallorten ab. Die griechische Verkehrspolizei wird die Einhaltung der neuen Ausrüstungsstandards im Rahmen ihrer regulären Verkehrskontrollen im gesamten Land überprüfen.

TAGGED:AutomobilGesetzSicherheit
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