Griechenland verschärft die Gangart auf den Straßen erheblich. Mit der konsequenten Umsetzung des neuen Straßenverkehrsgesetzes rückt ein scheinbar banales Detail am Fahrzeug in das Zentrum der polizeilichen Verkehrskontrollen. Die griechischen Behörden ahnden fortan jegliche Form der Manipulation, Verdeckung oder Unleserlichkeit von amtlichen Autokennzeichen mit einem sofortigen Bußgeld in Höhe von 350 Euro. Doch die finanziellen Sanktionen bilden lediglich den Auftakt der gesetzlichen Maßnahmen.
Werden Fahrer mit unrechtmäßigen oder unkenntlichen Nummernschildern ertappt, droht ihnen zusätzlich der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Beschlagnahmung der Kennzeichen für einen Zeitraum von einem Monat. Im Falle einer wiederholten Zuwiderhandlung sieht der Gesetzgeber noch schärfere administrative Strafen vor. Z
iel dieser unnachgiebigen behördlichen Kontrollen ist es, die lückenlose Identifizierung aller im griechischen Hoheitsgebiet verkehrenden Fahrzeuge zu gewährleisten und die allgemeine Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Das amtliche Kennzeichen wird vom Gesetzgeber nicht als bloßes formales Schild, sondern als fundamentales Element der staatlichen Registrierung und Sicherheit eingestuft.
Illegale Abdeckungen und vorsätzliche Manipulationen
Artikel 94 des neuen Verkehrskodex verbietet die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne amtliche Kennzeichen oder mit Schildern, die nicht legal ausgestellt oder in irgendeiner Weise manipuliert wurden, ausdrücklich. Laut Informationen aus dem griechischen Journalismus gehört die bewusste Anbringung von Schutzabdeckungen oder speziellen Aufklebern zu den häufigsten Verstößen im griechischen Straßenverkehr.
Viele Fahrzeugbesitzer nutzen derartige Vorrichtungen aus rein ästhetischen Gründen oder mit der offenkundigen Absicht, die Erkennung durch elektronische Kamerasysteme der Verkehrsüberwachung zu verhindern. Der Gesetzgeber bewertet dies nun kategorisch als illegale Manipulation. Gleiches gilt für die Verwendung von dekorativen Kennzeichenhaltern oder stark reflektierenden Folien, welche die Lesbarkeit der Ziffern und Buchstaben im Vorbeifahren beeinträchtigen.
Auch der Einsatz von nicht genehmigten, selbst angefertigten Schildern, die Nachbildung fremder Autokennzeichen sowie jegliche Versuche, die Schriftzeichen durch Bemalung, Gravur oder absichtliche Schattierung zu verändern, stellen gravierende Gesetzesverstöße dar. Werden bei der Beantragung von Kennzeichen zudem falsche Angaben bei den staatlichen Stellen gemacht, drohen den Verantwortlichen sogar Haftstrafen.
Witterungsschäden und mangelnde Fahrzeugpflege
Die neue gesetzliche Regelung beschränkt sich jedoch nicht ausschließlich auf die bewusste und mutwillige Manipulation durch den Fahrzeughalter. Auch der allgemeine physische Zustand der Nummernschilder rückt massiv in den Fokus der behördlichen Überprüfung. Amtliche Kennzeichen, die im Laufe der Jahre durch die intensive griechische Sonneneinstrahlung oder andere extreme Witterungsbedingungen stark ausgeblichen sind, erfüllen nicht mehr die gesetzlichen Mindestvorgaben.
Ebenso werden Schilder, die nach einem Verkehrsunfall verbogen wurden oder aufgrund von massiven Schmutzablagerungen aus der Distanz nicht mehr zweifelsfrei lesbar sind, von der Verkehrspolizei als direkter Verstoß gewertet. In all diesen Fällen der fahrlässigen Vernachlässigung sieht sich der Fahrzeugführer exakt demselben hohen Bußgeld und den weitreichenden administrativen Sanktionen ausgesetzt wie bei einer bewussten Fälschung. Jeder Fahrer trägt somit die uneingeschränkte persönliche Verantwortung dafür, dass sein Fahrzeug jederzeit mit vollständig legalen, sauberen und einwandfrei lesbaren Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.