Athen – Um den Bürgern die Reise in die Heimatorte während der bevorstehenden Osterfeiertage zu erleichtern, startet die Athener Stadtverwaltung ab dem heutigen Dienstag, den 7. April, eine weitreichende Maßnahme. Die Städtische Polizei händigt zuvor konfiszierte Führerscheine von Auto- und Motorradfahrern vorzeitig wieder aus. Diese Entscheidung soll den traditionellen Oster-Exodus unterstützen, bei dem unzählige Einwohner die griechische Hauptstadt in Richtung Provinz verlassen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Rückgabe der konfiszierten Führerscheine beginnt am Dienstag, den 7. April.
- Ausgeschlossen sind Fahrer, die Behindertenparkplätze oder Rampen blockiert haben.
- Die Abholung erfolgt im Gebäude der Städtischen Polizei in der Liosion-Straße 22.
- Die zuständigen Büros sind täglich von 09:00 bis 14:30 Uhr geöffnet.
- Zur Abholung sind Fahrzeugschein, Versicherungsnachweis und Personalausweis nötig.
Ausnahmen für asoziales Parken und Gerichtsbeschlüsse
Die Entscheidung der Kommune zielt darauf ab, die große Reisewelle über die Ostertage infrastrukturell zu entlasten, wenn traditionell unzählige Hauptstädter in die ländlichen Provinzen und auf die Inseln aufbrechen. Der temporäre Entzug des Führerscheins durch die Städtische Polizei ist in Griechenland eine gängige und oft eingesetzte Sanktion bei schweren Parkverstößen. Dennoch gilt die vorzeitige Rückgabe der Fahrerlaubnis ausdrücklich nicht für alle Verkehrssünder. Die Behörden haben strenge Grenzen gezogen, um die öffentliche Ordnung im ohnehin dicht besiedelten städtischen Raum zu wahren.
Führerscheine, die aufgrund von asozialem Parkverhalten eingezogen wurden, bleiben weiterhin konfisziert. Dies betrifft insbesondere das rücksichtslose Blockieren von Rollstuhlrampen für Menschen mit Behinderungen. Auch das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen auf speziell gekennzeichneten Parkplätzen, die durch die offiziellen Verkehrsschilder P-71 und P-72 ausgewiesen sind, ist von der Maßnahme vollständig ausgeschlossen. Solche Zonen dienen der Barrierefreiheit oder wichtigen kommunalen Zwecken. Ebenfalls von der großzügigen Oster-Regelung ausgenommen sind sämtliche Fälle, in denen die Fahrerlaubnis aufgrund von direkten Anordnungen der Justizbehörden entzogen wurde. Hier müssen die Betroffenen die regulären juristischen Fristen strikt abwarten.
Der Ablauf der Rückgabe und erforderliche Dokumente
Für alle anderen betroffenen Auto- und Motorradfahrer wurde der logistische Rückgabeprozess von der Verwaltung genau definiert. Die Ausgabe der Fahrdokumente findet zentral in den Büros der Städtischen Polizei der Gemeinde Athen statt. Das zuständige Amt befindet sich im Erdgeschoss des Dienstgebäudes in der Liosion-Straße 22. Die Schalter sind ab sofort täglich in der Zeit von 09:00 bis 14:30 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.
Um den Führerschein ausgehändigt zu bekommen, fordert die Behörde die Vorlage mehrerer spezifischer Dokumente zur Identifikation und rechtlichen Absicherung. Betroffene Fahrer müssen zwingend die Zulassungsbescheinigung ihres Fahrzeugs, einen aktuell gültigen Versicherungsnachweis sowie ihren Personalausweis vorlegen. Sollte der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht persönlich erscheinen können, ist auch die Abholung durch eine dritte Person rechtlich möglich. In diesem Fall muss der beauftragte Abholer neben den Fahrzeugdokumenten eine offiziell beglaubigte Vollmacht des Führerscheininhabers am Schalter einreichen, um eine missbräuchliche Herausgabe der Dokumente auszuschließen.