Griechenland – Die Lizenzierung für eine neue Generation nicht-staatlicher Universitäten in Griechenland geht in die entscheidende Phase. Bis zum 28. Februar haben ausländische Bildungseinrichtungen Zeit, ihre Anträge für das kommende akademische Jahr 2026-2027 einzureichen. Ziel ist die Gründung rechtlich eigenständiger Zweigstellen, die nach griechischem Recht als Juristische Personen der Universitätsbildung (NPPE) firmieren. Der Zulassungsprozess und die Qualitätskontrolle obliegen der Nationalen Behörde für Hochschulbildung (ETHAAE). Mit dem erwarteten Markteintritt weiterer britischer und amerikanischer Hochschulen erweitert sich das akademische Angebot des Landes signifikant und ergänzt die bereits in diesem Jahr in Betrieb genommenen Niederlassungen ausländischer Universitäten.
Zweite Chance für abgelehnte Institutionen
Das Griechische Bildungsministerium hat durch eine neue Regelung ein Verfahren etabliert, das bereits zuvor abgelehnte ausländische Universitäten zur erneuten Vorlage ihrer Unterlagen berechtigt. Am vergangenen Dienstag reichten fünf Institutionen, die im Vorjahr keine Betriebserlaubnis der ETHAAE erhalten hatten, überarbeitete Dossiers ein. Diese Hochschulen streben die Eröffnung ihrer griechischen Zweigstellen für das kommende Studienjahr an.
Zu den erneuten Antragstellern gehören die London Metropolitan University in Kooperation mit dem Athener City Unity College, die University of Derby in Zusammenarbeit mit dem Mediterranean College sowie die University of West London, die mit dem griechischen BCA College kooperiert. Ergänzt wird diese Gruppe durch die University of Essex mit ihrem Partner Aegean College und die französische Universität Paris 13 – Sorbonne Paris Nord, die gemeinsam mit dem Institution d’Etudes Francophones (IdEF) auftritt. Andere Hochschulen verzichteten auf einen erneuten Versuch. So reichten die britischen Universitäten East London und Queen Margaret, die ursprünglich mit dem Metropolitan College zusammenarbeiten wollten, sowie die University of Greater Manchester in Kooperation mit dem New York College keine neuen Unterlagen ein.
Das überarbeitete Verfahren erleichtert die erneute Antragstellung in bürokratischer Hinsicht. Die Institutionen sind von der Pflicht befreit, eine neue Bankbürgschaft oder das anfängliche Standard-Gebührenformular vorzulegen. Stattdessen wird lediglich eine spezifische Gebühr für die Neubewertung fällig. Eine zwingende Voraussetzung für diese zweite Chance ist jedoch der formelle Verzicht auf sämtliche Rechtsmittel gegen die ursprüngliche Ablehnung durch die ETHAAE oder das Bildungsministerium.
Neue Bewerber und ehrgeizige Campus-Projekte
Neben den Wiedereinsteigern erwartet das Bildungsministerium bis zum Stichtag am 28. Februar eine Reihe von Erstanträgen. Das American College of Greece plant mit seinen etablierten Einrichtungen, dem Deree College und der Alba Graduate Business School, die Teilnahme an dem neuen NPPE-Verfahren. In Zusammenarbeit mit einer hochrangigen ausländischen Universität soll ein international anerkanntes liberales Bildungsmodell im griechischen Universitätssystem verankert werden. Darüber hinaus bereiten zwei weitere britische Universitäten sowie die University of Sunderland, die mit dem DEI College in Thessaloniki kooperiert, ihre Anträge vor.
Besonders umfangreiche Pläne verfolgt das European University Cyprus. Die zyprische Einrichtung beabsichtigt die Gründung einer Zweigstelle in Athen, genauer im Vorort Pallini. Die dortigen Entwürfe sehen einen modernen Campus vor, der neben den eigentlichen Lehrgebäuden auch Studentenwohnheime umfassen soll. Die akademische Struktur in Pallini ist auf fünf Fakultäten ausgelegt, darunter spezialisierte Fachbereiche für Humanmedizin, Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre und Psychologie.
Strategische Ziele und bereits lizenzierte Hochschulen
In den Führungsgremien des Bildungsministeriums wird das anhaltende Interesse aus dem Ausland positiv bewertet. Nach Auffassung der Behörde beobachten die internationalen akademischen Institutionen die Umsetzung der neuen Gesetzgebung in Griechenland sehr genau. Der rechtliche Rahmen verfolge das übergeordnete Ziel, jungen Menschen ein vollwertiges internationales Studium im eigenen Land zu ermöglichen und somit die Abwanderung von Studenten in das Ausland zu reduzieren. Gleichzeitig sollen durch die neuen Hochschulen Karriereperspektiven geschaffen werden, die griechischen Akademikern im Ausland eine Rückkehr in die Heimat erleichtern.
Um die internationale Qualität der neuen Niederlassungen zu gewährleisten, orientiert sich das Ministerium bei der Evaluierung für das akademische Jahr 2026-2027 an drei weltweit anerkannten Ranking-Agenturen: dem Academic Ranking of World Universities (ARWU), Times Higher Education (THE) und Quacquarelli Symonds (QS). Dieser strenge Bewertungsmaßstab wurde bereits bei der ersten Lizenzierungsrunde angewendet. Bislang haben vier Institutionen den Prozess erfolgreich durchlaufen und den Lehrbetrieb aufgenommen: die Anatolia University in Thessaloniki, die University of Nicosia in Athen, die University of Keele in Athen in Zusammenarbeit mit dem Metropolitan College sowie die University of York, die mit dem City College in Thessaloniki kooperiert.