Griechenland – Ab dem 1. Juli 2026 tritt in Griechenland eine neue Verordnung des griechischen Verkehrsministeriums in Kraft, die alle Fahrer von Kraftfahrzeugen betrifft. Die Neuregelung schreibt vor, dass der Erste-Hilfe-Kasten im Auto zwingend 16 spezifische Gegenstände enthalten muss, um den aktuellen Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen. Bei Zuwiderhandlungen während einer Verkehrskontrolle droht ein sofortiges Bußgeld, weshalb Fahrzeughalter eine Übergangsfrist von drei Monaten erhalten haben, um ihre Ausrüstung entsprechend anzupassen.
Der Beschluss mit der Kennung D30/45652/2026 wurde bereits am 1. April 2026 im offiziellen Regierungsblatt (FEK 1804/B/1-4-2026) veröffentlicht. Ziel der zuständigen Behörden ist es, das Sicherheitsniveau auf den Straßen grundlegend zu modernisieren und eine einheitliche medizinische Erstversorgung bei Verkehrsunfällen zu gewährleisten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Frist endet am 1. Juli 2026 für alle Kraftfahrzeuge.
- 16 neue medizinische Gegenstände sind gesetzlich vorgeschrieben.
- Griechische Polizei (ELAS) verhängt bei Fehlen 30 Euro Strafe.
- Ausrüstung muss zwingend im Fahrgastraum aufbewahrt werden.
- Zweiräder sind von der neuen Mitführpflicht ausgenommen.
Modernisierung nach fast fünf Jahrzehnten
Die aktuelle Gesetzesänderung ersetzt einen veralteten Vorschriftenkatalog, der seit dem Jahr 1978 Bestand hatte. Nach 48 Jahren war eine umfassende Aktualisierung der medizinischen Ausrüstung zwingend erforderlich, da die bisherigen Standards nicht mehr den europäischen Richtlinien für Verkehrssicherheit entsprachen. Die Angleichung an die internationalen Normen stellt sicher, dass in Notfallsituationen zeitgemäßes und wirksames Material zur Verfügung steht.
Diese Harmonisierung bedeutet für die Fahrzeugbesitzer nicht nur die Anschaffung neuer Materialien, sondern auch eine erweiterte Kontrollpflicht. Jeder Fahrer ist nun persönlich dafür verantwortlich, die Ablaufdaten der medizinischen Produkte regelmäßig zu überprüfen. Sobald ein Artikel verwendet wurde oder sein Verfallsdatum erreicht hat, muss dieser umgehend ersetzt werden.
Strenge Vorgaben zu Standort und Haltbarkeit
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Positionierung des Erste-Hilfe-Kits. Das Gesetz schreibt vor, dass die Ausrüstung zwingend im Inneren des Fahrzeugs an einem leicht und sofort zugänglichen Ort platziert werden muss. Diese Vorgabe soll garantieren, dass das Material in einer Notsituation ohne jegliche zeitliche Verzögerung eingesetzt werden kann. Die Regelung gilt ausnahmslos für alle motorisierten Straßenfahrzeuge, die auf dem griechischen Verkehrsnetz unterwegs sind, mit der alleinigen Ausnahme von Zweirädern.
Darüber hinaus legt die Verordnung ein striktes Limit für die Lebensdauer der Ausrüstung fest. Kein einziges Teil im Verbandskasten darf älter als zwei Jahre sein. Das Ministerium begründet dies mit den besonderen klimatischen Bedingungen im Land. Vor allem während der heißen Sommermonate kann die extreme Hitzeeinwirkung im Fahrzeuginnenraum die Wirksamkeit und Sterilität des pharmazeutischen Materials erheblich beeinträchtigen, weshalb eine regelmäßige Erneuerung in kurzen Abständen gesetzlich verankert wurde.
Bußgelder und polizeiliche Kontrollen
Die Einhaltung der neuen Vorgaben wird künftig streng überwacht. Die Griechische Polizei (ELAS) ist im Rahmen ihrer regulären Verkehrskontrollen angewiesen, das Vorhandensein sowie die Vollständigkeit und Gültigkeit der Erste-Hilfe-Kästen zu überprüfen. Fahrzeughalter, die der Mitführpflicht nicht nachkommen oder unvollständige Kits vorweisen, werden sanktioniert.
Wird bei einer Überprüfung durch die Beamten ein Fehlen der vorgeschriebenen Ausrüstung oder ein abgelaufenes Produkt festgestellt, wird unmittelbar ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro fällig. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die schnelle Umsetzung der neuen EU-konformen Standards in der gesamten Fahrzeugflotte des Landes zu erzwingen und Nachlässigkeiten bei der Notfallvorsorge zu minimieren.
Die 16 vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände im Detail
Der neue Pflichtkatalog ist detailliert strukturiert und umfasst Material für unterschiedlichste Verletzungsszenarien. Zur Stabilisierung und Isolation gehört eine metallisierte Isotherm-Rettungsdecke mit den Mindestmaßen von 210 mal 160 Zentimetern, die eine Reflexion der Wärmestrahlung von über 90 Prozent bietet und vor Unterkühlung sowie Schockzuständen schützt. Für die Erstversorgung von Wunden müssen ein Rollen-Fixierpflaster (DIN 13019-A, 5 Meter) sowie ein Set aus 14 selbstklebenden Pflastern in diversen Größen (DIN 13019-E) vorhanden sein.
Für die Behandlung tieferer oder größerer Verletzungen schreibt das Gesetz sterile Verbandspäckchen vor, konkret ein kleines (DIN 13151-K), zwei mittlere (DIN 13151-M) und ein großes Exemplar (DIN 13151-G). Ergänzt wird dies durch ein spezielles Brandstwunden-Verbandtuch (60 mal 80 Zentimeter, DIN 13152-BR) sowie sechs Wundkompressen, die paarweise verpackt sind. Zur Fixierung dieser Verbände sind zwei schmale und drei breite elastische Binden (DIN 61634-FB) erforderlich, während ein Dreiecktuch (DIN 13168-D) zur Ruhigstellung von Knochenbrüchen an den oberen Extremitäten dient.
Das Instrumentarium umfasst zudem eine atraumatische Erste-Hilfe-Schere (DIN 58279-A 145) zum sicheren Aufschneiden von Kleidung. Den Bereich der biologischen Sicherheit decken vier medizinische Einweghandschuhe aus Vinyl oder Nitril, zwei Feuchttücher zur Hautreinigung sowie zwei medizinische Gesichtsmasken (Typ IIR oder FFP2) ab. Vervollständigt wird der Kasten durch eine Erste-Hilfe-Anleitung, die zur schnellen Orientierung mit Piktogrammen versehen ist.