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Das griechische Parlament in Athen während einer politischen Sitzung zur Verfassungsreform.
Aktuelles

Darum plant Mitsotakis das Ende der Minister-Abgeordneten in Griechenland

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
07.04.2026 18:31
Antonia Feldberg
GriechenlandPolitik
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Beispielbild (KI) | GRland
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Griechenland – Nach dem kürzlich bekannt gewordenen Skandal um die landwirtschaftliche Zahlungsstelle hat der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis am 6. April in einer Fernsehansprache eine weitreichende institutionelle Reform angekündigt. Im Rahmen der bevorstehenden Verfassungsänderung soll die strikte Unvereinbarkeit von Ministeramt und Abgeordnetenmandat eingeführt werden.

Die öffentliche Debatte über diese tiefgreifende Veränderung wurde durch die Verstrickung amtierender Minister und Parlamentarier in die Unregelmäßigkeiten rund um die Behörde OPEKEPE ausgelöst. Mitsotakis erklärte, dass die Regierung die Einführung des sogenannten französischen Modells prüfe. Diese Regelung sieht vor, dass Politiker, die ein Ministeramt übernehmen, ihr parlamentarisches Mandat für die Dauer ihrer Regierungszugehörigkeit zwingend abgeben müssen. Sollte ein Minister sein Ressort im Zuge einer Kabinettsumbildung oder eines Rücktritts wieder abgeben, erhält er das Recht, auf seinen Sitz im nationalen Parlament zurückzukehren. Dieser Schritt würde die Arbeitsweise des griechischen Parlamentarismus grundlegend verändern.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Premierminister Mitsotakis plant die strikte Trennung von Ministeramt und Abgeordnetenmandat.
  • Auslöser der aktuellen politischen Debatte ist der Skandal um die Agrarbehörde OPEKEPE.
  • Ein Minister müsste künftig sein Mandat ruhen lassen und würde durch einen Nachrücker ersetzt.
  • Regierungssprecher Marinakis bringt parallel eine Reduzierung der Gesamtzahl der Parlamentarier ins Spiel.
  • Die endgültigen Entscheidungen über die Verfassungsreform sollen nach den kommenden Wahlen fallen.

Das französische Modell als Vorbild für die Gewaltenteilung

Als konkretes Vorbild für die geplante Verfassungsrevision dient die Regelung in Frankreich. Dort ist in Artikel 23 der Verfassung von 1958 ein äußerst strukturiertes System der Inkompatibilität verankert. Es schreibt eine klare Trennung zwischen der ausführenden und der gesetzgebenden Gewalt vor. Diese Architektur wurde maßgeblich von dem damaligen Premierminister Charles de Gaulle entworfen. Sein Ziel war klar: Das Ende der sogenannten Parteienherrschaft. Diese hatte die Dritte und Vierte Republik geprägt und aufgrund der ständigen Einmischung von Parlamentariern in die Regierungsbildung zu chronischer Instabilität geführt.

Wenn ein gewählter Abgeordneter in Frankreich in die Regierung eintritt, endet die Ausübung seiner parlamentarischen Pflichten automatisch. Sein Sitz in der Nationalversammlung wird von seinem offiziellen Stellvertreter, dem sogenannten Suppléant, übernommen. Dieser wurde gemeinsam mit ihm im selben Wahlkreis gewählt. Der Stellvertreter nimmt vollumfänglich an den Arbeiten teil, stimmt ab und übt die parlamentarische Kontrolle aus. Die Vertretung ist somit gesichert.

Verlässt der Minister die Regierung, kann er seinen Sitz wieder einnehmen. Der Stellvertreter scheidet in diesem Moment aus, ohne dass eine neue Wahl erforderlich ist. Minister dürfen in Frankreich zwar im Parlament anwesend sein und das Wort ergreifen, sie sind jedoch nicht stimmberechtigt. Zudem ermöglicht dieses System die Ernennung von nicht gewählten Experten, was den technokratischen Charakter bestimmter Ministerien erheblich stärkt.

Die Umsetzung in Griechenland und die Reduzierung der Abgeordneten

Die vorgeschlagene Regelung berührt den Kern der staatlichen Organisation in Griechenland. Der Regierungssprecher Pavlos Marinakis präzisierte die Pläne und erklärte, dass der betroffene Abgeordnete für die Dauer seiner Amtszeit als Minister durch den jeweiligen Nachrücker aus demselben Wahlkreis ersetzt wird. Nach einem Ausscheiden aus dem Kabinett kann der Politiker sein Mandat wieder aufnehmen und bei künftigen Wahlen erneut kandidieren. Die Umsetzung ist jedoch an Bedingungen geknüpft.

Um die praktische Umsetzbarkeit zu gewährleisten, betonte Pavlos Marinakis die Notwendigkeit einer Verkleinerung des Parlaments. Er nahm Bezug auf aufkommende Kritik bezüglich der Infrastruktur. “Es gibt Kritik, dass wir auf diese Weise mehr Abgeordnetenbüros haben könnten, weil es die 300 Abgeordneten gäbe, die keine Minister und Vizeminister sind, plus einige ruhende Abgeordnete, die die Möglichkeit haben und wiedergewählt werden wollen”, erklärte der Regierungssprecher. Um zu verhindern, dass in der Praxis statt 300 plötzlich 350 Büros finanziert werden müssen, müsse man zwingend über eine Reduzierung der Mandate diskutieren. Die Beschlüsse hierzu fallen erst nach den Wahlen.

Die aktuelle Lage in Europa und die Regelung für EU-Parlamentarier

Die französische Herangehensweise stellt innerhalb der Europäischen Union nicht die Norm dar. In der Mehrheit der europäischen Staaten, darunter Deutschland, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich, herrscht das klassische parlamentarische Modell vor. In diesen Ländern behalten die Minister in der Regel ihre Mandate und nehmen weiterhin an den Abstimmungen teil. Diese personelle Überschneidung gilt oft als stabilisierender Faktor, auch wenn sie die Unabhängigkeit der parlamentarischen Kontrolle einschränken kann.

Ausnahmen bilden lediglich Länder wie Belgien und die Niederlande, wo die Übernahme eines Ministeramtes ebenfalls zwingend zum Rücktritt oder zum Ruhen des Mandats führt. Die Grundphilosophie bleibt gleich: Die Verhinderung der gleichzeitigen Ausübung von exekutiver und legislativer Macht durch dieselbe Person.

Für die Mitglieder des Europäischen Parlaments ist die Frage der Inkompatibilität hingegen bereits seit dem Jahr 2004 durch die europäischen Verträge eindeutig geregelt. Die Funktion eines EU-Abgeordneten ist demnach strikt unvereinbar mit einem Mandat in einem nationalen Parlament oder der Mitgliedschaft in einer nationalen Regierung. Ebenso ist eine gleichzeitige Tätigkeit an einem Gericht der Europäischen Union, in nationalen Rechnungshöfen oder bei nationalen Zentralbanken gesetzlich ausgeschlossen.

TAGGED:GesetzGriechische Regierung
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