Griechenland – Die Europäische Kommission prüft derzeit mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von staatlich organisierten Weiterbildungsprogrammen in Griechenland. Sollte sich der Verdacht auf Verstöße gegen geltende Vergaberichtlinien in vollem Umfang bestätigen, droht den zuständigen Behörden eine finanzielle Sanktion in Höhe von bis zu 25 Prozent der betroffenen Projektgelder.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die EU-Kommission untersucht aktuell Weiterbildungsprogramme der Förderperiode 2021 bis 2027.
- Bei bestätigten Vergabeverstößen drohen finanzielle Korrekturen von pauschal 25 Prozent.
- Eine mögliche Sanktion würde durch den Einbehalt künftiger EU-Zahlungen an Athen erfolgen.
- Die endgültige Entscheidung trifft der Europäische Rechnungshof nach einer Anhörung der griechischen Seite.
Untersuchung der europäischen Behörden
Laut einem Bericht des griechischen Nachrichtenportals Powergame haben die zuständigen Dienststellen der Brüsseler Behörde eine weitreichende Untersuchung eingeleitet. Im Zentrum der laufenden Überprüfungen stehen demnach spezifische Ausbildungsprojekte, die aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds der aktuellen Programmierungsperiode 2021 bis 2027 kofinanziert wurden. Der europäische Finanzrahmen, in Griechenland unter dem Kürzel ESPA bekannt, stellt Milliardenbeträge zur regionalen und wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedsstaaten bereit und unterliegt strengen Kontrollmechanismen.
Aus einem internen Dokument der europäischen Verwaltung geht hervor, dass die aktuelle Überprüfung initiiert wurde, um einer Reihe von identifizierten Risiken zu begegnen. Diese potenziellen Schwachstellen bei der Umsetzung der Projekte wurden zuvor von der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Inklusion (DG EMPL) der EU offiziell festgestellt. Das primäre Ziel solcher Audits ist es, die rechtmäßige und transparente Verwendung der zugewiesenen Gemeinschaftsmittel im Bereich der öffentlichen Beschaffung zu gewährleisten.
Mechanismus der finanziellen Sanktionen
In Fällen, in denen eindeutige Unregelmäßigkeiten bei öffentlichen Vergabeverfahren nachgewiesen werden, greift ein standardisiertes europäisches Regelwerk. Die Höhe der finanziellen Korrektur richtet sich strikt nach der offiziellen Entscheidung der Kommission C-2019-3452, welche die Leitlinien zur Festsetzung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften definiert. Bei der Festlegung des konkreten Korrektursatzes bewertet die europäische Behörde stets die genaue Art und die Schwere des jeweiligen Verstoßes.
Die Anwendung dieser Richtlinien erfolgt in allen Mitgliedsstaaten einheitlich, um eine verhältnismäßige Behandlung von Verwaltungsfehlern zu garantieren. Sollte eine Strafmaßnahme verhängt werden, erfolgt diese in der Regel nicht durch eine direkte Rückzahlungspflicht des betroffenen Landes. Stattdessen ziehen die zuständigen Stellen der Europäischen Kommission die fehlerhaften Ausgabenbeträge einfach von der nächsten Beantragung einer Zwischenzahlung ab, welche die nationalen Behörden in Brüssel einreichen. Die künftigen verfügbaren Gemeinschaftsmittel für das Land reduzieren sich somit entsprechend um den sanktionierten Betrag.
Nächste Schritte und endgültige Entscheidung
Derzeit befindet sich das gesamte Verfahren noch in der Phase einer vorläufigen Prüfung durch die entsprechenden Fachabteilungen der EU. Ein abschließendes Urteil über das tatsächliche Vorliegen von Unregelmäßigkeiten und die damit verbundene Durchsetzung einer budgetären Korrektur obliegt einem übergeordneten Kontrollorgan. Die finale institutionelle Bewertung in dieser Angelegenheit wird vom Europäischen Rechnungshof vorgenommen, der die ordnungsgemäße Erhebung und Verwendung der EU-Mittel überwacht.
Bevor eine rechtskräftige Entscheidung getroffen wird, sieht das europäische Verwaltungsverfahren ein klares Anhörungsrecht vor. Die zuständigen griechischen Behörden haben die offizielle Möglichkeit, zusätzliche Informationen, detaillierte Erklärungen und technische Klarstellungen zu den vorläufigen Prüfungsbefunden einzureichen. Diese Stellungnahmen der nationalen Stellen werden vom Europäischen Rechnungshof umfassend evaluiert und können im weiteren Prozessverlauf dazu führen, dass die ursprünglichen Ergebnisse der Untersuchung noch modifiziert werden.