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Aktuelles

Griechenland: Neue Mindestlohnerhöhung kurz vor dem Beschluss

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
26.03.2026 15:04
Antonia Feldberg
GriechenlandBeruf & Investitionen
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Beispielbild (KI) | GRland
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Griechenland – Die griechische Regierung bereitet im Zuge ihrer aktuellen wirtschaftspolitischen Maßnahmen eine weitere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns vor. Kurz nach der Verabschiedung neuer staatlicher Hilfspakete zur Abfederung der Kriegsfolgen, rückt nun die Stärkung des verfügbaren Einkommens der Arbeitnehmer in den Fokus. Die offizielle Verkündung der neuen Lohnuntergrenze, die ab dem 1. April landesweit in Kraft treten wird, erfolgt im Rahmen der heutigen Kabinettssitzung unter der Leitung von Premierminister Kyriakos Mitsotakis. Die Entscheidung wird branchenübergreifende Auswirkungen auf den gesamten griechischen Arbeitsmarkt haben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der gesetzliche Mindestlohn in Griechenland steigt verbindlich zum 1. April.
  • Ein Basisgehalt von 920 Euro brutto gilt derzeit als wahrscheinlichstes Szenario.
  • Langfristig hält die Regierung am Ziel von 950 Euro bis zum Jahr 2027 fest.
  • Die Lohnerhöhung wirkt sich direkt auf zahlreiche staatliche Sozialleistungen aus.
  • Die Kabinettssitzung befasst sich zusätzlich mit den Fristen des EU-Wiederaufbaufonds.

Die aktuellen Szenarien zur Lohnerhöhung

Die Ausarbeitung des neuen Gehaltsgefüges obliegt der Arbeitsministerin Niki Kerameus in enger Abstimmung mit dem Finanzminister Kyriakos Pierrakakis. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Unsicherheiten verfolgt die Regierung einen eher konservativen Kurs. Beobachter erwarten, dass sich der neue Mindestlohn bei rund 920 Euro brutto einpendeln wird, was einem Nettoauszahlungsbetrag von etwa 772 Euro entspricht. Ein noch vorsichtigeres Szenario geht von einer Anhebung auf 910 Euro brutto (765 Euro netto) aus. Im Vorfeld kursierten zudem Spekulationen über eine Steigerung auf 930 Euro, basierend auf der bisherigen Praxis jährlicher Erhöhungen in einer Größenordnung von 50 Euro.

Die zurückhaltende Herangehensweise der staatlichen Entscheidungsträger begründet sich maßgeblich mit der direkten finanziellen Belastung der Unternehmen. Jede Erhöhung des Basisgehalts zieht unweigerlich einen Anstieg der Lohn- und Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber nach sich. Premierminister Kyriakos Mitsotakis hatte in den vergangenen Wochen bereits öffentlich deutlich gemacht, dass keine maximalistischen und wirtschaftlich untragbaren Lohnerhöhungen zu erwarten seien, um die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft nicht zu gefährden.

Die historische Entwicklung des Mindestlohns

Regierungskreise verweisen zur Einordnung der aktuellen Maßnahmen auf die historische Entwicklung der Einkommen in den vergangenen Jahren. Seit 2019 ist der gesetzliche Mindestlohn von ursprünglich 650 Euro schrittweise auf den aktuellen Stand von 880 Euro brutto gestiegen. Dies entspricht einem prozentualen Zuwachs von 35,4 Prozent. In absoluten Zahlen bedeutet diese Entwicklung für Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnsektor ein zusätzliches Bruttoeinkommen von 3.220 Euro auf Jahresbasis.

Analysten des Finanzministeriums betonen, dass diese kumulierten Gehaltssteigerungen die Inflationsraten der vergangenen Jahre spürbar übertroffen haben . Das übergeordnete politische Ziel einer Lohnuntergrenze von 950 Euro brutto bis zum Jahr 2027 bleibt weiterhin fester Bestandteil der Regierungsagenda. Gleichzeitig verweist die Regierung darauf, dass das im Wahlkampf 2023 formulierte Ziel eines durchschnittlichen Bruttogehalts von 1.500 Euro landesweit bereits nahezu erreicht sei.

Auswirkungen auf Steuerklassen und Sozialleistungen

Die bevorstehende Anhebung des Mindestlohns entfaltet ihre Wirkung nicht isoliert, sondern steht in direktem Zusammenhang mit weitreichenden Änderungen in der Einkommensteuerstruktur. Insbesondere junge Arbeitnehmer unter 30 Jahren profitieren überproportional von den Neuregelungen, da sie zusätzlich steuerliche Freibeträge und hohe Ermäßigungen in Anspruch nehmen können. Die Erhöhung des Basisgehalts fungiert zudem als rechtlicher Referenzwert für zahlreiche staatliche Zahlungen.

Eine direkte Folge der Lohnanpassung ist die automatische Erhöhung einer Vielzahl von an den Mindestlohn gekoppelten Sozialleistungen. Darüber hinaus steigen die gesetzlich vorgeschriebenen Erfahrungszuschläge (sogenannte Dreijahres-Zulagen) für langjährige Mitarbeiter, die auf Basis des Mindestlohns berechnet werden. Dies betrifft gleichermaßen Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft.

Weitere Schwerpunkte der Kabinettssitzung

Neben der Festlegung der neuen Lohnuntergrenze umfasst die Agenda des Ministerrats weitere weitreichende politische Entscheidungen. Premierminister Mitsotakis wird in seiner Eröffnungsrede auf die jüngsten Entwicklungen im Kriegsgeschehen eingehen, gefolgt von einem detaillierten Lagebericht durch Außenminister Giorgos Gerapetritis.

Ein zentraler wirtschaftspolitischer Punkt ist der Bericht des stellvertretenden Finanzministers Nikos Papathanasis über die Einhaltung der Meilensteine des Europäischen Wiederaufbaufonds. Das Mandat des Fonds endet am 31. August, und die griechische Regierung strebt an, im Rahmen der anstehenden achten und neunten Auszahlungsrunde die maximal möglichen Fördermittel abzurufen. Auf der gesetzgeberischen Tagesordnung stehen zudem die Umsetzung des neuen europäischen Migrations- und Asylpakts durch das Migrationsministerium, ein Gesetzentwurf des Kulturministeriums zum Schutz des maritimen Kulturerbes sowie die Ratifizierung verschiedener EU-Richtlinien durch die Ministerien für Entwicklung und digitale Governance.

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