Griechenland – Die griechische Sozialversicherungsanstalt e-EFKA verzeichnet eine hohe Nachfrage nach grenzüberschreitender medizinischer Absicherung. Wie aus den neuesten verfügbaren Daten hervorgeht, wurden im Jahr 2025 in Griechenland etwas mehr als 538.800 Europäische Krankenversicherungskarten (EHIC) ausgestellt. Diese Dokumente sichern den Bürgern eine medizinische Grundversorgung bei Reisen ins europäische Ausland zu.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kostenlose Ausstellung für Bürger mit aktiver Versicherungsfähigkeit.
- Gültig für Notfälle in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.
- Kein Ersatz für eine private Reisekrankenversicherung oder private Behandlungen.
- Beantragung online über e-EFKA, gov.gr oder in den KEP-Zentren (Bürgerservice).
Was die Karte abdeckt und wo die Leistungsgrenzen liegen
Die Europäische Krankenversicherungskarte gewährt den Versicherten Zugang zu medizinisch notwendigen und Notfallbehandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts im europäischen Ausland. Der Schutz erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie auf Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Die medizinische Versorgung erfolgt dabei unter den exakt gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für die gesetzlich Versicherten des jeweiligen Gastlandes gelten. Die Vergabe durch die e-EFKA erfolgt für alle Bürger mit aktivem Versicherungsstatus völlig kostenlos.
Die Behörden weisen jedoch ausdrücklich auf die Grenzen dieses Schutzes hin. Die EU-Karte fungiert nicht als Ersatz für eine klassische Reiserücktritts- oder Reisekrankenversicherung. Kosten für private Gesundheitsdienstleistungen, Rückflüge in das Heimatland oder finanzielle Einbußen durch Verlust und Diebstahl von Eigentum werden nicht übernommen. Der Versicherungsschutz erlischt zudem vollständig, wenn der Versicherte ausschließlich zu dem Zweck ins Ausland reist, um dort eine spezifische medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Da die nationalen Gesundheitssysteme stark variieren, gibt es keine Garantie für eine komplett kostenfreie Behandlung, selbst wenn ähnliche Leistungen im Heimatland gebührenfrei sind.
Digitaler Antrag und Wohnsitzwechsel
Für Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz dauerhaft in ein anderes Land verlegen, verliert die vorübergehende Krankheitskarte ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss die Registrierung für die Gesundheitsversorgung im neuen Aufenthaltsland zwingend über das standardisierte Formular S1 erfolgen.
Der Beantragungsprozess für die reguläre EU-Krankenkarte wurde weitgehend digitalisiert. Versicherte können den Antrag über die offizielle Website der e-EFKA (Link “Eintritt in den Dienst”) oder über das zentrale Regierungsportal gov.gr stellen. Die Authentifizierung erfolgt über die persönlichen Taxisnet-Zugangsdaten des Hauptversicherten. Handelt es sich um den Antrag für ein mitversichertes Familienmitglied (indirekt versichert), muss bei der Dateneingabe die Kategorie “Indirekt versichert” ausgewählt werden. Anschließend sind die AMKA-Nummer sowie der Vor- und Nachname des Familienmitglieds in lateinischen Buchstaben zwingend erforderlich.
Nach erfolgreicher Übermittlung des digitalen Antrags haben die Nutzer die Möglichkeit, sofort ein vorläufiges Ersatzdokument auszudrucken. Die eigentliche Plastikkarte wird im Nachgang postalisch an die angegebene Adresse versandt. Alternativ zum Online-Verfahren können sich Versicherte und Rentner der e-EFKA auch physisch an die lokalen Bürgerservicezentren (KEP) wenden, um die Ausstellung der Karte dort direkt zu beantragen.