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Ein verlassenes Baustellengelände in Griechenland während eines aufziehenden Unwetters
Aktuelles

EILMELDUNG: 2.000 Euro Strafe für Arbeitgeber bei Unwetter-Verstoß

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
01.04.2026 14:29
Antonia Feldberg
GriechenlandBeruf & Investitionen
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Griechenland – Aufgrund herannahender extremer Wetterbedingungen hat das griechische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit am Mittwoch weitreichende Notfallmaßnahmen für den privaten Sektor verkündet. Der Beschluss beinhaltet unter anderem ein striktes Arbeitsverbot für bestimmte Berufsgruppen im Freien. Die Maßnahmen treten am heutigen 1. April 2026 in Kraft und sollen die Sicherheit der Beschäftigten während des Unwetters gewährleisten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Obligatorische Arbeitsniederlegung im Freien am 1. April 2026 von 18:00 bis 22:00 Uhr.
  • Die Regelung betrifft Baustellen, Werften sowie sämtliche Lieferdienste.
  • Das Verbot gilt in mehreren Regionen, darunter Attika, Thessalien und der Peloponnes.
  • Bei Verstößen drohen Arbeitgebern Bußgelder in Höhe von 2.000 Euro pro Mitarbeiter.
  • Kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser und Verkehrsbetriebe sind ausgenommen.

Betroffene Regionen und striktes Arbeitsverbot im Freien

Die Entscheidung des Ministeriums erfolgte in direkter Abstimmung mit der Generalsekretariat für Zivilschutz und basiert auf einem aktualisierten Sonderbulletin der Nationalen Meteorologischen Behörde (EMY). Gemäß den meteorologischen Prognosen werden in weiten Teilen des Landes extreme Wetterphänomene erwartet. Das verhängte Arbeitsverbot konzentriert sich dabei auf jene geografischen Zonen, die voraussichtlich am stärksten von den Unwettern getroffen werden.

Konkret gilt die obligatorische Einstellung der Arbeiten für die Regionen Attika, Mittelgriechenland, Thessalien einschließlich der Sporaden, den Peloponnes sowie die Südliche Ägäis. Ebenfalls betroffen sind die regionalen Einheiten Imathia und Pieria im Norden des Landes. In diesen Gebieten müssen alle manuellen Tätigkeiten im Freien in der Zeit zwischen 18:00 und 22:00 Uhr zwingend ruhen. Dies betrifft in erster Linie Bau- und technische Arbeiten, Tätigkeiten auf Baustellen sowie Arbeiten in Schiffbau- und Reparaturzonen.

Ein besonderes Augenmerk legt die Behörde auf den Sektor der Lieferdienste. Die Auslieferung von Produkten und Gegenständen mit Zweirädern, Rollern oder ähnlichen Fahrzeugen ist im genannten Zeitfenster untersagt. Die Regelung umfasst dabei ausnahmslos alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer genauen Vertragsart, und schließt explizit auch die Mitarbeiter von digitalen Lieferplattformen ein.

Hohe Bußgelder für Arbeitgeber durch die Arbeitsinspektion

Zur Durchsetzung der Notfallmaßnahmen hat der Staat strenge Sanktionen festgelegt. Die Einhaltung des Arbeitsverbotes wird durch die zuständige Arbeitsinspektion überwacht. Sollten Unternehmen die Vorgaben missachten und ihre Mitarbeiter trotz der Wetterwarnung im Freien beschäftigen, greift der Strafkatalog der Behörden ohne Vorwarnung.

Gemäß der gesetzlichen Grundlage wird bei Zuwiderhandlung ein empfindliches Bußgeld verhängt. Dieses beläuft sich auf exakt 2.000 Euro für jeden einzelnen Arbeitnehmer, der entgegen der Verordnung im Freien eingesetzt wird. Die Höhe der Strafe soll sicherstellen, dass private Unternehmen die Sicherheit des Personals nicht aus wirtschaftlichen Interessen gefährden.

Ausnahmeregelungen für kritische Infrastruktur

Während weite Teile der manuellen Außenarbeiten gestoppt werden, sieht die staatliche Anordnung spezifische Ausnahmen vor, um die Grundversorgung des Landes aufrechtzuerhalten. Wirtschaftliche Aktivitäten, die bedeutende und gesellschaftlich kritische Infrastrukturen betreffen, sind von der obligatorischen Arbeitsniederlegung ausgenommen. Dies betrifft vorrangig die Sektoren Gesundheit, Verkehr und öffentliche Versorgung.

Zu den ausgenommenen Bereichen zählen demnach medizinische Einrichtungen, die Wasser- und Stromversorgung sowie der gesamte Transportsektor. Dies schließt den Luftverkehr, die Bodenabfertigung (Handling) sowie den See-, Land- und Schienenverkehr ein. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Betriebs in diesen Sektoren ist jedoch die strikte Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzgesetze. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu ergreifen und entsprechende persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen.

Empfehlung zur Telearbeit und Flexibilität im Ergani-System

Zusätzlich zum harten Arbeitsverbot im Freien richtet das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit eine dringende Empfehlung an alle privaten Unternehmen in den betroffenen Gebieten. Arbeitgeber werden aufgefordert, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Telearbeit einzuräumen, sofern dies organisatorisch umsetzbar ist. Durch die Arbeit von zu Hause aus soll das Risiko für die Beschäftigten auf dem Weg zur und von der Arbeitsstätte minimiert werden.

Um die betriebliche Flexibilität während der Unwetterlage zu gewährleisten, gewährt der Staat zudem Erleichterungen bei der Arbeitszeiterfassung. Üblicherweise müssen Änderungen der Arbeitszeiten in Griechenland im Voraus im staatlichen IT-System Ergani gemeldet werden. Für die Dauer der extremen Wetterereignisse können Arbeitgeber in den besonders betroffenen Regionen auf diese Vorabregistrierung verzichten. Dies soll es den Beschäftigten erleichtern, ihre Ankunfts- und Abfahrtszeiten kurzfristig an die jeweilige Wetterlage anzupassen.

TAGGED:ArbeitsmarktGesetzWetter
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