Thessaloniki – Ein schwerer medizinischer Fehler beschäftigt die griechische Justiz in höchster Instanz. Griechischen Medienberichten zufolge ließ ein Gynäkologe während eines laparoskopischen Eingriffs eine 13 Zentimeter lange Veress-Nadel im Bauchraum einer 59-jährigen Patientin zurück. Die Frau erlitt infolge des Fremdkörpers ein akutes Nierenversagen. Der Griechische Oberste Gerichtshof (Areopag) hat nun ein erstinstanzliches Urteil wegen grober Verfahrensfehler aufgehoben und den Fall an ein Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Mediziner ließ eine Operationsnadel für fünf Monate im Körper einer Patientin zurück.
- Die 59-jährige Frau erlitt dauerhafte Nierenschäden und benötigt regelmäßige Eingriffe.
- Ein erstes Gericht in Thessaloniki verhängte lediglich eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten.
- Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil auf, da ein zentraler Anklagepunkt vergessen wurde.
Der Vorfall nahm seinen Anfang in einer privaten Klinik in Thessaloniki. Die 59-jährige Frau unterzog sich dort einer Bauchspiegelung, um zystische Gewebeveränderungen entfernen zu lassen. Der Eingriff wurde von ihrem langjährigen Gynäkologen und Chirurgen durchgeführt, der mit ihrer medizinischen Historie vollständig vertraut war. Unterstützt wurde er im Operationssaal von einem Assistenzarzt sowie einem Instrumentierschüler. Laut dem offiziellen Operationsbericht erfolgte der Zugang zur Bauchhöhle mit einer Veress-Nadel über einen kleinen Schnitt am Bauchnabel. Der Arzt notierte die Entfernung einer 8 bis 10 Millimeter großen Zyste am linken Eierstock und beendete den Eingriff ohne dokumentierte Komplikationen. Die Patientin konnte die Klinik bereits am folgenden Tag verlassen.
Etwa 10 Tage nach der Operation erschien die Patientin zur planmäßigen Nachsorge. Der Arzt entfernte die Fäden und führte eine klinische sowie eine Ultraschalluntersuchung des Unterbauchs durch. Er stellte dabei keine Auffälligkeiten fest. Sobald die Frau jedoch ihre Schmerzmittel absetzte, traten starke Beschwerden im Bauchraum auf. Einen Monat später suchte sie den Mediziner erneut auf. Wiederum ergab die Untersuchung laut ärztlicher Beurteilung keine Komplikationen. Insgesamt stellte sich die Patientin postoperativ viermal in der Praxis vor. Der Gynäkologe stufte die Schmerzen jedes Mal als gewöhnliche Nachwirkungen ein und riet zur weiteren Einnahme von Analgetika.
Diagnose in einer anderen Privatklinik offenbart den Fehler
Aufgrund der sich stetig verschärfenden Schmerzen wandte sich die Frau schließlich an eine andere Klinik. Dort brachten umfassende Untersuchungen eine Stauungsniere der linken Seite aufgrund einer Harnleiterverengung zutage. Nachdem zunächst eine Antibiotikatherapie eingeleitet wurde, lieferte eine Computertomographie des Bauchraums die exakte Ursache. Im Körper der Frau befand sich ein metallischer Fremdkörper. In einer Notoperation wurde die 13 Zentimeter lange Veress-Nadel entfernt, die der Arzt bei dem ersten Eingriff in der Bauchhöhle vergessen hatte. Das chirurgische Instrument war somit fünf Monate lang im Körper verblieben.
Die medizinischen Konsequenzen für die Frau sind weitreichend. Durch die Harnleiterverengung und die entstandene Nierenbeckenentzündung musste ein sogenannter Pigtail-Stent eingesetzt werden. Dieser verhindert den gefährlichen Rückstau von Urin in die Niere. Infolge dieser Schädigung muss sich die Patientin nun alle sechs Monate einem Eingriff zum Austausch des Stents unterziehen. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten zudem ein akutes Nierenversagen aufgrund der massiven Blockade der linken Niere.
Die juristische Aufarbeitung des Falles wies in der ersten Instanz erhebliche Lücken auf. Das Dreiköpfige Vergehengericht Thessaloniki sprach den Arzt der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Unter Berücksichtigung einer bisher unbescholtenen Lebensführung verhängte das Gericht eine Strafe von fünf Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Die Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs intervenierte jedoch und legte Revision ein. Die Richter in Athen stellten fest, dass das erstinstanzliche Urteil widersprüchlich und unzureichend begründet war. Das Gericht in Thessaloniki hatte den Mediziner zwar für die Schädigung der Niere verurteilt, jedoch den zweiten Anklagepunkt, der das Belassen der Nadel über fünf Monate im Bauchraum betraf, bei der Strafzumessung schlichtweg vergessen. Der Areopag hat die Entscheidung daher annulliert und an das Gericht in Thessaloniki zurückverwiesen, um eine vollständige und rechtmäßige Aburteilung beider Anklagepunkte zu gewährleisten.