Griechenland – Die griechische Regierung setzt in den kommenden Tagen ein umfassendes Paket zur steuerlichen Entlastung um. Im Fokus stehen vier spezifische Maßnahmen. Diese reduzieren die Abgabenlast für Immobilienbesitzer, Angestellte, Familien und Freiberufler deutlich. Zu den Kernpunkten zählen die Senkung der Immobiliensteuer, die Anpassung der fiktiven Lebenshaltungskosten sowie Modifikationen beim kalkulatorischen Mindesteinkommen. Die Umsetzung dieser Schritte erfolgt vor dem Hintergrund der anhaltenden Inflation. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Nahostkonflikts spielen eine Rolle bei dieser fiskalischen Entscheidung. Bereits zum Jahreswechsel traten erste Steuererleichterungen in Kraft. Diese Maßnahmen sorgen seit Januar für höhere Nettogehälter im öffentlichen und privaten Sektor.
Reform der Immobiliensteuer für ländliche Gebiete
Am heutigen Sonntag schließt die griechische Steuerbehörde (AADE) die Übermittlung der neuen Steuerbescheide ab. Dies betrifft die einheitliche Immobiliensteuer (ENFIA) für das Jahr 2026. Rund sieben Millionen Immobilieneigentümer im ganzen Land erhalten Zugang zu ihren Daten. Die Einsichtnahme erfolgt über das digitale Portal myAADE. Die Zahlungsfrist für die erste Rate oder die Gesamtsumme endet am 31. März. Den Steuerzahlern steht eine Ratenzahlung in bis zu zwölf monatlichen Teilbeträgen zur Verfügung.
Eine zentrale Neuerung betrifft Immobilien in etwa 13.000 kleineren Siedlungen. Für Hauptwohnsitze in Regionen mit bis zu 1.500 Einwohnern außerhalb Attikas halbiert sich die ENFIA ab diesem Jahr. Gleiches gilt für Gebiete mit bis zu 1.700 Einwohnern. Letztere Regelung schließt die Region Evros, Westmakedonien sowie weitere Grenzgebiete ein. Im Jahr 2027 wird diese Steuer für die genannten Gebiete vollständig abgeschafft. Von der aktuellen Reduzierung profitieren über eine Million Eigentumsrechte. Voraussetzung ist ein objektiver Immobilienwert von maximal 400.000 Euro.
Anpassung der fiktiven Lebenshaltungskosten
Am Montag, den 16. März, beginnt die offizielle Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärungen. Diese Deklarationen beziehen sich auf die Einkünfte des Jahres 2025. Für rund eine halbe Million Bürger bringt das neue Verfahren eine signifikante Änderung. Die sogenannten fiktiven Lebenshaltungskosten sinken im Durchschnitt um 30 Prozent. Dieses System der Steuerbehörde berechnet ein theoretisches Mindesteinkommen basierend auf dem vorhandenen Vermögen. Die Maßnahme zielt auf eine Rationalisierung des zwanzig Jahre alten Systems ab.
Bei Immobilien reduziert sich dieser kalkulatorische Wert um 30 Prozent. Dies gilt für Wohnobjekte in Zonen mit einem objektiven Wert von bis zu 2.799 Euro pro Quadratmeter. In teureren Lagen zwischen 2.800 und 4.999 Euro pro Quadratmeter greift eine Reduzierung von 35 Prozent. Auch bei Fahrzeugen gibt es massive Einschnitte von bis zu 73,7 Prozent. Für Autos mit Erstzulassung ab dem 1. November 2010 dient nun der CO2-Ausstoß als Berechnungsgrundlage. Der Hubraum verliert somit seine Relevanz für das Steuerformular E1. Freizeitboote profitieren ebenfalls von einer dreißigprozentigen Senkung der fiktiven Ausgaben.
Entlastungen für Familien und Selbstständige
Eine weitere Modifikation betrifft den steuerlichen Umgang mit volljährigen Kindern. Bislang galt für sie ein fiktiver Mindestbetrag von 3.000 Euro. Diese Regelung entfällt für Personen unter 18 Jahren. Auch junge Erwachsene bis 25 Jahre sind nun ausgenommen. Voraussetzung ist, dass sie studieren oder ihren Militärdienst leisten. Zudem müssen sie im Jahr 2025 ein eigenes Einkommen in beliebiger Höhe erzielt haben. Diese Anpassungen verhindern unter anderem den ungewollten Verlust von ENFIA-Befreiungen.
Für Freiberufler sinkt das kalkulatorische Mindesteinkommen um 50 Prozent. Diese Regelung gilt für Siedlungen mit bis zu 1.500 Einwohnern. Auch Gemeinden mit bis zu 1.700 Einwohnern in Grenzregionen wie Evros fallen darunter. Die Änderung greift rückwirkend für das Steuerjahr 2025. Zuvor galt diese Vergünstigung nur für deutlich kleinere Ortschaften. Eine vollständige, dreijährige Steuerbefreiung von diesem Mindesteinkommen erhalten zudem selbstständige junge Mütter. Auch diese Maßnahme entfaltet ihre Wirkung rückwirkend ab dem Steuerjahr 2025. Über das myAADE-Portal können Steuerzahler bereits vorab eine Simulation ihrer Steuerlast durchführen.
Steigende Löhne und staatliche Zuschüsse im April
Parallel zu den steuerlichen Anpassungen greifen ab dem 1. April weitere finanzielle Maßnahmen. Die griechische Regierung setzt zu diesem Datum eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um. Diese Anhebung wirkt sich direkt auf verschiedene staatliche Leistungen aus. Das Arbeitslosengeld steigt analog zur Lohnentwicklung. Auch das Mutterschaftsgeld sowie die Zulagen für langjährige Berufserfahrung verzeichnen ein Plus.
Darüber hinaus führt der höhere Grundlohn zu einer Anpassung bei der Vergütung von Überstunden. Die Gehaltsstruktur im gesamten öffentlichen Dienst wird ebenfalls an den neuen Mindestlohn gekoppelt. Sämtliche Beamte und Angestellte des Staates erhalten ab April entsprechende Gehaltserhöhungen. Die Erhöhungen berechnen sich proportional zur Steigerung des Mindestlohns. Die zuständigen staatlichen Stellen führen die Anpassungen der Bezüge automatisch durch.