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Moderne Radaranlage zur Luftraumüberwachung vor blauem Himmel
Wirtschaft

Kritische Radar-Aufrüstung: 160 Millionen Euro ohne offene Ausschreibung

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
11.03.2026 17:48
Antonia Feldberg
GriechenlandPolitik
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By Webdesign Meister
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Griechenland – Nach einem weitreichenden Systemausfall im nationalen Luftraum vor gut zwei Monaten, der zur vorübergehenden Schließung des griechischen Fluginformationsgebietes (FIR) führte, leitet die Griechische Zivilluftfahrtbehörde (YPA) nun die zwingend gebotene Modernisierung ihrer Luftraumüberwachung ein. Wie aus den offiziellen Sitzungsprotokollen des Verwaltungsrates vom 18. Februar hervorgeht, wird das kritische Projekt mit einem Gesamtvolumen von knapp 160 Millionen Euro in einem geschlossenen Verhandlungsverfahren ohne vorherige offene Ausschreibung vergeben. Als einziger Auftragnehmer wurde das französische Technologieunternehmen Thales LAS France eingeladen, um das Nationale System zur Luftraumüberwachung sowie das Datenverarbeitungssystem (DPS) auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.

Europäische Sanktionen und operationelle Zwangslage

Die Zivilluftfahrtbehörde begründet dieses unkonventionelle Vorgehen mit einer absoluten und unaufschiebbaren Dringlichkeit. Tatsächlich operiert die griechische Flugsicherung trotz eines kontinuierlichen Anstiegs des nationalen und internationalen Flugverkehrs weiterhin mit technischen Anlagen, die in sämtlichen Nachbarstaaten längst durch moderne Infrastrukturen ersetzt wurden. Luftfahrtexperten verweisen darauf, dass der Staat nicht länger abwarten könne, da die jahrelangen Verzögerungen bei der Erneuerung mittlerweile in eine akute Notlage gemündet seien. Diese operationellen Defizite haben bereits weitreichende juristische Konsequenzen auf europäischer Ebene nach sich gezogen und den administrativen Druck auf Athen massiv erhöht.

Die chronische Unterfinanzierung und Verzögerung in der kritischen Infrastruktur führte bereits im Jahr 2020 dazu, dass Griechenland vor die Europäische Kommission zitiert wurde. Der nationale Flugsicherungsanbieter hatte es versäumt, essenzielle Verbindungsdaten für den Einheitlichen Europäischen Luftraum bereitzustellen, wie es die EU-Verordnung 29/2009 zwingend vorschreibt.

Trotz mehrfacher Empfehlungen der Kommission blieben die notwendigen Aktualisierungen der MODE-S- und DPS-Systeme aus. Dies gipfelte im Jahr 2024 in einer offiziellen Verurteilung Griechenlands durch den Gerichtshof der Europäischen Union, der mit dem Urteil C-599/22 eine systematische Verletzung der luftfahrtrechtlichen Verpflichtungen feststellte. Die Situation eskalierte weiter, als die Europäische Kommission am 11. Dezember 2025 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Athen richtete. In dieser letzten Vorstufe vor einer erneuten Überweisung an den Europäischen Gerichtshof wurde Griechenland eine strikte Frist von zwei Monaten gesetzt, um die Anforderungen an die Flugzeugidentifizierung über das MODE-S-System endgültig zu erfüllen.

Kritik der Fluglotsen an explodierenden Projektkosten

Während die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen ein schnelles Handeln erzwingen, formiert sich auf nationaler Ebene massiver Widerstand gegen die finanzielle Ausgestaltung des Vorhabens. Die Gewerkschaft der Fluglotsen in Griechenland (EEEKE) prangert seit geraumer Zeit an, dass das Budget für dieses spezifische Projekt einer ständigen und unkontrollierten Aufwärtsspirale unterliege. Nach Angaben der Arbeitnehmervertretung habe sich das finanzielle Volumen mittlerweile fast verdoppelt, ohne dass die verantwortlichen Stellen die exakten technischen Spezifikationen abschließend geklärt oder veröffentlicht hätten.

In einer jüngsten Stellungnahme wies die Gewerkschaft darauf hin, dass die Zivilluftfahrtbehörde weiterhin den Abschluss des Vertrages für das neue Radarsystem anstrebe, obwohl der Haushalt von ursprünglich 76 Millionen Euro im Jahr 2024 über 150 Millionen Euro vor wenigen Wochen auf nunmehr 160 Millionen Euro angewachsen sei. Die Fachabteilung der Behörde habe bis dato keine detaillierten technischen Vorgaben präsentiert. Die Gewerkschaftsvertreter bezeichneten dieses Vorgehen als eine globale Anomalie, da angestrebt werde, eine derart immense Summe öffentlicher Gelder auszugeben, ohne im Vorfeld präzise zu definieren, welches System mit welchen genauen Fähigkeiten letztendlich an den Staat übergeben werde.

Umfang des millionenschweren Technikpakets

Der nun angestrebte Vertrag umfasst eine weitreichende technologische Runderneuerung, die das Fundament der griechischen Flugsicherung für das kommende Jahrzehnt bilden soll. Im Zentrum der Vereinbarung steht die umfassende Aufrüstung des bestehenden Flugplan- und Überwachungsdaten-Verarbeitungssystems PALLAS 3G auf die modernste Version namens TopSky ATC One. Parallel dazu erfolgt eine tiefgreifende Parametrisierung des bisherigen PALLAS-3G-Systems, um die strikte Einhaltung der europäischen CP1-Verordnung zur Luftraumorganisation sicherzustellen. Ein weiterer kritischer Bestandteil ist die informationstechnische Anbindung und Vernetzung der neuen Systeme mit den zentralen und regionalen Kontrollstellen des Landes.

Diese Vernetzung betrifft konkret die neue Anflugkontrolle für den Terminalbereich Athen, den Tower des Internationalen Flughafens Athen (AIA) sowie die jeweiligen Anflugkontrollen und Tower der stark frequentierten Regionalflughäfen in Thessaloniki, auf Korfu und auf Rhodos. Darüber hinaus sieht die Vereinbarung die physische und softwareseitige Modernisierung von sieben strategisch verteilten Überwachungsradaranlagen vor. Diese Anlagen befinden sich an den Standorten Kamara, auf dem Berg Hymettos in Athen, auf dem ehemaligen Flughafengelände Elliniko (ATARS), auf der Insel Lefkada, auf Kythira, im Pilion-Gebirge sowie in Merenda. Die finanzielle Deckung dieses Mammutprojekts wird aus zwei staatlichen Quellen gespeist: 8,9 Millionen Euro fließen aus dem nationalen Programm für öffentliche Investitionen, während der Großteil von 150,95 Millionen Euro aus dem regulären Haushalt der Zivilluftfahrtbehörde für die Planungsjahre 2026 bis 2033 bereitgestellt wird.

Begründung für die geschlossene Auftragsvergabe

Die Entscheidung der Zivilluftfahrtbehörde, den lukrativen Auftrag ohne einen transparenten Wettbewerb exklusiv an Thales LAS France zu vergeben, erscheint im administrativen und technischen Kontext als alternativloser Weg. Diese formelle Einschätzung wird durch die Griechische Behörde für öffentliche Aufträge (EADISY) gestützt, die dem Vorgehen im Vorfeld zustimmte. Aus dem entsprechenden Gutachten geht hervor, dass das französische Technologieunternehmen über das ausschließliche technologische Know-how verfüge, um die existierenden, proprietären Systeme reibungslos in die nächste Generation zu überführen. Ein Eingriff durch Drittanbieter berge ein unkalkulierbares Risiko für die Interoperabilität der empfindlichen Überwachungsarchitektur und gefährde die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards maßgeblich.

Die behördlichen Dokumente belegen zudem, dass die Zivilluftfahrtbehörde im Vorfeld alternative Lösungswege systematisch prüfte und unverbindliche Angebote von zwei weiteren großen Systemherstellern einholte. Die Evaluierung dieser Alternativen ergab jedoch, dass jeder Wechsel des Hauptauftragnehmers schwerwiegende wirtschaftliche, technische und betriebliche Komplikationen nach sich ziehen würde und die dringend erforderlichen Verbesserungen auf gefährliche Weise verzögern könnte.

Die historisch gewachsene technologische Bindung an Thales reicht bis ins Jahr 1999 zurück, als das Unternehmen erstmals mit der Installation und Wartung der kritischen Radar- und Datenverarbeitungssysteme beauftragt wurde. Seitdem wurde das Radarnetz in aufeinanderfolgenden Phasen kontinuierlich weiterentwickelt, wobei die gesamte Basisarchitektur rechtlich und strukturell auf den geistigen Eigentumsrechten des französischen Herstellers aufbaut.

TAGGED:Europäische UnionFlugverkehrGriechische RegierungSicherheitUnternehmen
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