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Ein Laptop-Bildschirm zeigt das digitale Steuerportal der griechischen Behörde AADE auf einem Schreibtisch
Wirtschaft

Steuerpflicht in Griechenland: Das gilt ab sofort für Unternehmen

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
16.03.2026 16:30
Antonia Feldberg
GriechenlandRecht & Bürokratie
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By Webdesign Meister
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Griechenland – Der jährliche Prozess der Einkommensteuererklärung hat offiziell begonnen. Die Griechische Steuerbehörde (AADE) hat ihr digitales Portal für die Einreichung der Dokumente geöffnet. In diesem Jahr betrifft der administrative Vorgang landesweit mehr als 6,5 Millionen steuerpflichtige Bürger. Die Behörde hat einen strengen Zeitplan mit präzisen Fristen etabliert, um den massiven Datenfluss effizient zu steuern und die staatlichen Einnahmen zu sichern.

Gleichzeitig wurde bereits am vergangenen Freitag die entsprechende digitale Anwendung für juristische Personen und rechtliche Einheiten im System freigeschaltet. Eine fristgerechte Abwicklung ermöglicht es den Steuerzahlern, von staatlichen Rabatten und Befreiungen zu profitieren, während Verspätungen unweigerlich zu administrativen Strafen und empfindlichen finanziellen Zuschlägen durch den Fiskus führen.

Automatische Erfassung für Arbeitnehmer und Rentner

Für eine signifikante Gruppe von Steuerzahlern vereinfacht sich der Prozess in der aktuellen Periode erheblich. Etwa 1,5 Millionen abhängig Beschäftigte und Rentner sind von der manuellen Eingabe ihrer Daten weitgehend befreit. Die Griechische Steuerbehörde hat die entsprechenden Steuererklärungen für diese Personengruppe bereits vorab vollständig im System ausgefüllt. Dennoch unterliegen diese automatisch generierten Dokumente einer zwingenden Überprüfungspflicht. Die Bürger müssen ihre hinterlegten Daten im elektronischen Steuersystem TAXIS detailliert verifizieren und bei Bedarf Korrekturen oder Ergänzungen vornehmen. Für diese proaktive Kontrolle gewährt der Fiskus eine Frist bis zum 20. April.

Erfolgt bis zu diesem Stichtag kein manueller Eingriff durch den Nutzer, wird das System die Steuererklärung nach den orthodoxen Osterfeiertagen automatisch und bindend einreichen. Steuerberater raten dringend zu einer genauen Prüfung spezifischer Felder. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die korrekte Deklaration von Zinsen aus Bankguthaben und Krediten gelegt werden, da in der Vergangenheit hier häufig Unstimmigkeiten registriert wurden. Darüber hinaus müssen Rentner die vollständige Erfassung ihrer Zulagen kontrollieren, während Freiberufler die abgeführten Quellensteuern sowie die fiktiven Lebenshaltungskosten überprüfen müssen.

Neue Steuererleichterungen im Formular E1

Das standardisierte Hauptformular E1 beinhaltet in diesem Jahr neue Deklarationscodes, die zu spürbaren finanziellen Entlastungen für bestimmte Berufsgruppen und Familienstrukturen führen. Ein zentrales Element ist die deutliche Reduzierung der fiktiven Lebenshaltungskosten, im griechischen Steuersystem als Tekmiria bekannt. Diese pauschalen Bemessungsgrundlagen wurden für Immobilien, Personenkraftwagen und private Sportboote gesenkt. Zudem profitieren junge Mütter künftig von einer vollständigen Befreiung von diesem fiktiven Einkommensmaßstab, was die steuerliche Belastung für diese Gruppe eliminiert.

Eine weitere maßgebliche Änderung betrifft Familien mit volljährigen, aber noch unterhaltsberechtigten Kindern. Sofern diese Kinder über ein eigenes Einkommen verfügen, entfällt für sie der bisherige Mindestansatz der fiktiven Lebenshaltungskosten in Höhe von 3.000 Euro. Auch für Freiberufler und Selbstständige, deren Wohn- und Geschäftssitz sich in kleineren ländlichen Siedlungen mit einer Bevölkerung von maximal 1.500 Einwohnern befindet, halbiert sich das fiktive Einkommen. Von dieser territorialen Ausnahmeregelung sind jedoch Steuerpflichtige in der Metropolregion Attika explizit ausgeschlossen, mit Ausnahme der zur Region gehörenden Inselgebiete.

Zahlungsfristen und gestaffelte Rabattsysteme

Die Begleichung der festgesetzten Einkommensteuer für natürliche Personen ist strukturell in acht gleichmäßige monatliche Raten unterteilt. Die erste Tranche muss zwingend bis zum 31. Juli an die Finanzkassen abgeführt werden, während die achte und letzte Rate spätestens Ende Februar 2026 fällig wird. Der Fiskus bietet jedoch finanzielle Anreize für eine vorzeitige und vollständige Tilgung der Steuerschuld. Die Höhe dieses staatlichen Nachlasses ist direkt an den Zeitpunkt der Einreichung und der Zahlung gekoppelt.

Die maximale Ermäßigung von vier Prozent auf die Gesamtschuld erhalten Steuerzahler, die ihre Erklärung frühzeitig einreichen und den kompletten Betrag bis zum 30. April 2025 in einer Summe begleichen. Wird die Gesamtsumme hingegen erst später, aber noch bis Ende Juli in einem einzigen Betrag gezahlt, reduziert sich der staatliche Rabatt je nach genauem Zeitpunkt der Einreichung auf drei beziehungsweise zwei Prozent. Die strategische Wahl der Zahlungsmethode kann somit zu substanziellen finanziellen Einsparungen für die privaten Haushalte führen. Die reguläre Einreichungsfrist für alle normalen und korrigierten Steuererklärungen endet am 15. Juli.

Gesonderte Vorgaben für juristische Personen

Für juristische Personen und rechtliche Einheiten gelten parallele, aber spezifisch angepasste Fristen. Die digitale Plattform für die Unternehmensbesteuerung ist bereits seit vergangenem Freitag aktiv. Auch für diesen Sektor ist der 15. Juli als verbindlicher Stichtag für die fristgerechte Einreichung definiert. Die Begleichung der resultierenden Körperschaftssteuer erfolgt identisch in acht gleichmäßigen Monatsraten. Die erste Zahlung ist bis zum 31. Juli zu leisten, der Ratenplan endet in diesem Fall jedoch erst Ende Februar des Jahres 2027.

Abweichende Regelungen greifen für Unternehmen, deren Geschäftsjahr nicht deckungsgleich mit dem Kalenderjahr am 31. Dezember 2025 endet. Für diese Einheiten verschiebt sich die Einreichungsfrist auf den letzten regulären Arbeitstag des sechsten Monats nach dem formellen Abschluss ihres jeweiligen Geschäftsjahres. Auch in diesen Sonderfällen wird die Steuerschuld auf acht Monatsraten aufgeteilt. Die erste Tranche wird am letzten Arbeitstag des Folgemonats nach dem individuellen Abgabetermin fällig, die verbleibenden sieben Raten folgen jeweils am letzten Arbeitstag der darauffolgenden sieben Monate.

TAGGED:SteuerUnternehmen
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