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Eine Hand hält ein Smartphone mit einer Zeiterfassungs-App vor einen digitalen Scanner am Eingang eines Bürogebäudes
Wirtschaft

Digitale Arbeitskarte in Griechenland erfasst neue Branchen

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
19.03.2026 16:45
Antonia Feldberg
GriechenlandBeruf & Investitionen
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Griechenland – Das griechische Arbeitsministerium treibt die Digitalisierung des heimischen Arbeitsmarktes weiter voran und weitet die Nutzung der sogenannten digitalen Arbeitskarte massiv aus. Wie Arbeitsministerin Niki Kerameus ankündigen wird, integriert der Staat ab Anfang April 2026 fünf weitere Wirtschaftszweige in das zentrale Kontrollsystem. Durch diese Maßnahme wächst die Zahl der Arbeitnehmer, deren physische Präsenz am Arbeitsplatz elektronisch in Echtzeit erfasst wird, auf rund 1,9 Millionen an. Das primäre Ziel dieser behördlichen Ausweitung ist die konsequente Bekämpfung von Schwarzarbeit und unbezahlten Überstunden, was gleichzeitig einen fairen Wettbewerb für gesetzestreue Unternehmen gewährleisten soll.

Die geplante Erweiterung betrifft in dieser Phase rund 220.000 zusätzliche Angestellte. Um den betroffenen Betrieben und Belegschaften ausreichend Zeit für die technische und organisatorische Umstellung zu geben, setzt das Ministerium auf eine schrittweise Einführung. Die Maßnahme startet zunächst mit einer fünfmonatigen Pilotphase, die bis zum 30. August 2026 andauern wird. Unmittelbar danach, ab dem 1. September 2026, tritt die verbindliche und vollumfängliche Anwendung in Kraft, bei deren Missachtung strenge behördliche Sanktionen drohen.

Pilotphase für neue Sektoren beginnt im Frühjahr

Von der neuen Verordnung sind konkret fünf spezifische Wirtschaftsbereiche betroffen, die anhand ihrer offiziellen Tätigkeitskennziffern definiert werden. Dazu gehört der weite Bereich der Telekommunikation sowie Unternehmen, die im Sektor der Beschäftigungsaktivitäten und Arbeitsvermittlung tätig sind. Ebenso fallen Dienstleister für Gebäudemanagement und die Pflege von Außenanlagen unter die neue Regelung. Ein weiterer großer Sektor umfasst die Erbringung von Dienstleistungen im menschlichen Gesundheitswesen. Hierbei hat das Arbeitsministerium jedoch eine wichtige Ausnahme definiert: Für praktizierende Ärzte entfällt die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung vorerst. Abgerundet wird die Liste durch den Bereich der persönlichen Dienstleistungen.

Die staatliche Richtlinie greift dabei nicht nur für Unternehmen, die diese Tätigkeiten als Hauptgeschäftszweck ausüben. Auch Betriebe, die einen dieser fünf Bereiche lediglich als steuerlich gemeldete Nebentätigkeit führen, werden ausnahmslos in das System der digitalen Arbeitskarte integriert. Mit diesem Schritt schließt die griechische Regierung eine weitere Lücke in der flächendeckenden Erfassung der abhängig Beschäftigten, die bereits 2021 mit großen Supermärkten und Banken begann und zuletzt im Sommer 2025 auf Energieversorger, den Groß- und Einzelhandel sowie Finanz- und Versicherungsdienstleister ausgeweitet wurde.

Funktionsweise und technologische Umsetzung

Die technische Umsetzung der digitalen Arbeitskarte basiert auf einer direkten Echtzeitkommunikation zwischen den Betrieben und dem griechischen Staat. Arbeitnehmer nutzen für die tägliche Erfassung ihrer Arbeitszeiten die mobile Anwendung “myErgani” auf ihren Smartphones. Auf Arbeitgeberseite kommt parallel die Software “Ergani CardScanner” zum Einsatz, welche die Daten beim Betreten und Verlassen des Arbeitsplatzes verarbeitet. Jede Anmeldung und Abmeldung wird auf diese Weise sekundengenau dokumentiert und verschlüsselt an das zentrale Informationssystem “ERGANI II” des Arbeitsministeriums übermittelt.

Dieses vernetzte Vorgehen ermöglicht es den staatlichen Kontrollmechanismen und der Arbeitsinspektion, die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten jederzeit und ohne Vorankündigung zu überprüfen. Die digitale Karte fungiert somit als elementare Sicherheitsvorkehrung zum Schutz grundlegender Arbeitnehmerrechte. Abweichungen zwischen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und der tatsächlichen physischen Anwesenheit in den Betriebsräumen werden vom System automatisch erfasst, wodurch unbezahlte Mehrarbeit systematisch unterbunden werden soll.

Massive Zunahme der registrierten Überstunden

Die bisherigen Auswertungen des Informationssystems Ergani belegen den drastischen Einfluss der digitalen Zeiterfassung auf den griechischen Arbeitsmarkt. Die offizielle Registrierung von Überstunden, die nun in voller Höhe vergütet werden müssen, hat sich in vielen Branchen vervielfacht. Im Mai 2025 verzeichneten die Behörden branchenübergreifend einen Anstieg der gemeldeten Überstunden um zweiundneunzig Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Besonders gravierend fielen die Veränderungen im stark frequentierten Tourismussektor aus, wo die gemeldeten Mehrarbeitsstunden im selben Monat um beispiellose 1055 Prozent in die Höhe schnellten.

Dieser Trend bestätigt sich auch bei der Betrachtung längerer Zeiträume. Vergleicht man die ersten fünf Monate des Jahres 2025 mit dem identischen Zeitraum des Jahres 2024, offenbart sich die systematische Eindämmung der unbezahlten Arbeit. Der Tourismus verzeichnete hier einen Zuwachs von 903 Prozent bei den deklarierten Überstunden. Auch im Einzelhandel stieg der Wert um 104 Prozent, während das Gastgewerbe ein Plus von 83 Prozent und die Industrie einen Anstieg von 79 Prozent meldeten. Diese Zahlen verdeutlichen den strukturellen Wandel, der durch die technologische Überwachung vorangetrieben wird und der neben den Arbeitnehmern auch jene Arbeitgeber schützt, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

TAGGED:ArbeitsmarktGesetzGriechische RegierungUnternehmen
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