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Ein unterschriebener Arbeitsvertrag liegt auf einem Schreibtisch neben einem Stift
Wirtschaft

Einkommenssprung für Tausende: Griechische Wirtschaft im Wandel

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
04.03.2026 13:51
Antonia Feldberg
GriechenlandBeruf & Investitionen
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By Webdesign Meister
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Griechenland – Die Struktur der Lohnfindung in der Hellenischen Republik durchläuft derzeit eine weitreichende Veränderung, die durch die Anwendung des neuen Arbeitsgesetzes 5278/2026 angetrieben wird. Die ersten substanziellen Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern sind bereits unterzeichnet und sehen deutliche Gehaltsanhebungen für tausende Beschäftigte vor. Den Auftakt bildet ein wegweisender Tarifvertrag für die Angestellten in der industriellen Herstellung von Süßwaren. Dieses Abkommen fungiert als erster Praxistest für den gesetzlichen Rahmen, der die Ausweitung und Allgemeinverbindlichkeit von Branchenvereinbarungen grundlegend neu regelt.

Die Einigung in der Süßwarenindustrie markiert einen Wendepunkt in den langwierigen Verhandlungen der vergangenen Jahre. Der auf drei Jahre angelegte Branchenvertrag garantiert den Arbeitnehmern schrittweise Gehaltssprünge. Konkret beinhaltet die Vereinbarung Aufschläge, die sich zwischen 8 und 12 Prozent über dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn bewegen. Über die gesamte Vertragslaufzeit von Januar 2026 bis Dezember 2028 summiert sich der Einkommenszuwachs auf insgesamt 20 Prozent. Parallel dazu sichert der Vertrag den Fortbestand aller arbeitsrechtlich verankerten Zulagen ab, zu denen unter anderem die Heiratszulage sowie Aufschläge für die Betriebszugehörigkeit zählen.

Erster Tarifabschluss in der Süßwarenindustrie

Ein spezifisches Merkmal des neuen Abkommens ist die besondere Berücksichtigung von qualifizierten Fachkräften. Arbeitnehmer, die in der Branche als leitende Handwerker oder Vorarbeiter eingesetzt werden, erhalten gemäß den Vertragsbedingungen einen zusätzlichen Lohnaufschlag von 20 Prozent. Die formellen Unterschriften unter dieses Dokument setzten auf Arbeitnehmerseite die zuständige Gewerkschaft POEET und auf Arbeitgeberseite der Branchenverband EBBZE. In seiner unmittelbaren Wirkung erfasst dieser erste Schritt zunächst rund 6.000 direkt in diesen Betrieben beschäftigte Personen.

Der eigentliche Hebel des Tarifvertrags entfaltet sich jedoch durch die gesetzliche Mechanik der Ausweitung. Da die Vereinbarung zusätzlich von den nationalen Sozialpartnern mitgetragen wird – namentlich vom Allgemeinen Griechischen Gewerkschaftsbund (GSEE) und dem Griechischen Industrieverband (SEV) –, greift ein Automatismus. Durch diese hochrangige Mitzeichnung wird der Vertrag ohne weitere Prüfverfahren auf die gesamte Branche ausgedehnt. Somit profitieren landesweit 23.000 Beschäftigte in rund 2.000 Unternehmen der Süßwarenherstellung von den neuen Konditionen, unabhängig davon, ob ihr jeweiliger Arbeitgeber dem Verband angehört.

Neue gesetzliche Mechanismen zur Vertragsausweitung

Dieser Mechanismus ist ein zentrales Element des reformierten Arbeitsgesetzes. Bislang war für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags zwingend erforderlich, dass die unterzeichnenden Arbeitgeber mindestens 50 Prozent plus einen der Beschäftigten des jeweiligen Sektors repräsentieren. Die neue Gesetzgebung hat diese Hürde auf 40 Prozent abgesenkt. Wenn Arbeitgeber, die 40 Prozent der Belegschaft einer Branche beschäftigen, einen Vertrag abschließen, erstreckt sich dessen Gültigkeit automatisch auf die verbleibenden 60 Prozent der Arbeitnehmer.

Noch weitreichender ist die Regelung bei einer Beteiligung der nationalen Dachverbände. Wenn bei den Verhandlungen neben der Fachgewerkschaft auch die GSEE hinzugezogen wird und gemeinsam mit einer entsprechenden nationalen Arbeitgeberorganisation (wie dem SEV, dem Verband der Gewerbetreibenden GSEVEE oder dem Tourismusverband SETE) unterzeichnet, entfällt die Überprüfung der 40-Prozent-Quote vollständig. Der Vertrag erlangt in diesem Fall sofortige und automatische Gültigkeit für sämtliche Mitarbeiter des betreffenden Wirtschaftszweigs.

Bevorstehende Abschlüsse in der Gastronomie und Metallindustrie

Nach dem erfolgreichen Abschluss in der Süßwarenindustrie stehen zwei weitere gewichtige Branchen kurz vor einer Einigung. Besonders im Fokus steht dabei der Gastronomiesektor, der mit etwa 400.000 Beschäftigten in Restaurants, Cafés, Bars und Clubs einen der größten Arbeitsmärkte des Landes bildet. Die Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeberverband GSEVEE und den Arbeitnehmervertretungen sind weit fortgeschritten. In den kommenden Tagen wird die Unterzeichnung eines Zweijahresvertrags erwartet, der Lohnsteigerungen in einer Größenordnung von 11 Prozent festschreiben soll.

Parallel dazu laufen intensive Gespräche in der Metallindustrie, da der derzeit gültige Branchenvertrag im Juni dieses Jahres ausläuft. Für den weiteren Verlauf des Jahres sind zudem Verhandlungen in anderen Schlüsselindustrien wie der Tabakverarbeitung terminiert. Ein gemeinsames Merkmal der Verträge in der Süßwaren-, Gastronomie-, Metall- und Tabakindustrie ist die Festlegung von Grundgehältern, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 880 Euro liegen. Die neuen tariflichen Einstiegsgehälter bewegen sich in diesen Sektoren in einer Spanne zwischen 950 Euro und 987 Euro.

Vier zentrale Säulen der gewerkschaftlichen Einigung

Die aktuelle Dynamik auf dem Arbeitsmarkt basiert auf vier grundlegenden Übereinkünften der Sozialpartner, die den Weg für die Lohnsteigerungen ebnen. Der erste Punkt betrifft das Schlichtungsverfahren: Arbeitnehmervertreter haben nun die Möglichkeit, die Organisation für Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit (OMED) auch einseitig anzurufen, falls Verhandlungen mit den Arbeitgebern scheitern. Eine Expertenkommission prüft solche Anträge fortan ausschließlich auf formale Kriterien, was den Zugang zu Schiedssprüchen erleichtert.

Der zweite und für viele Arbeitnehmer wichtigste Punkt ist die vollständige Wiederherstellung der sogenannten Nachwirkung (Metenergeia). Bisher blieben nach dem Ablauf eines Tarifvertrags lediglich das Grundgehalt von 880 Euro sowie spezifische Zulagen für Betriebszugehörigkeit, Studium, Kinder und gesundheitsgefährdende Tätigkeiten bestehen. Andere Gehaltsbestandteile, wie beispielsweise die Heiratszulage, verfielen ersatzlos. Durch die neue Regelung behalten alle auslaufenden Branchenverträge ihre vollumfängliche Gültigkeit mit sämtlichen Bedingungen und Zulagen, bis eine neue Einigung erzielt und unterzeichnet wird. Vervollständigt wird dieses Gerüst durch die bereits erwähnte Absenkung der Repräsentationsquote auf 40 Prozent sowie die automatische Allgemeinverbindlichkeit bei Mitzeichnung durch die nationalen Sozialpartner.

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