Griechenland – Die griechische Steuerbehörde (AADE) steht unmittelbar vor der Veröffentlichung der neuen Bescheide für die einheitliche Immobiliensteuer (ENFIA) für das Jahr 2026. Für rund 7,3 Millionen Immobilienbesitzer im Land beginnt damit der alljährliche Zahlungszyklus. Der griechische Staat erwartet durch diese Steuerabgabe Gesamteinnahmen von 2,3 Milliarden Euro.
Zeitplan und Modalitäten der Ratenzahlung
Nach aktuellen Informationen wird die Freischaltung der Steuerbescheide auf dem digitalen Portal myAADE in den kommenden Tagen oder sogar Stunden erwartet. Wahrscheinlich erfolgt die Veröffentlichung noch vor Montag, dem 16. März, da an diesem Datum offiziell die Frist für die allgemeinen Einkommensteuererklärungen 2026 beginnt und die Behörden eine Überschneidung der Systemauslastung vermeiden möchten.
Steuerpflichtige haben die festgelegte Möglichkeit, den fälligen Betrag in zwölf gleichmäßigen monatlichen Raten zu begleichen. Die erste Rate muss zwingend bis zum 31. März 2026 entrichtet werden. Der Zahlungszeitraum erstreckt sich anschließend kontinuierlich bis Ende Februar 2027. Eine vollständige Einmalzahlung der gesamten Summe bis Ende des laufenden Monats März ist administrativ ebenfalls zulässig, führt jedoch laut den gesetzlichen Vorgaben nicht zu einer prozentualen Ermäßigung der ursprünglichen Steuerschuld.
Ermäßigungen durch Naturgefahrenversicherungen
In diesem Jahr profitieren schätzungsweise 2,3 Millionen Immobilienbesitzer von einer spürbar reduzierten Steuerlast bei der Abgabe. Die grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige private Wohnimmobilie im Laufe des vergangenen Jahres 2025 vertraglich gegen Naturkatastrophen abgesichert war.
Für Objekte mit einem festgelegten steuerlichen Objektivwert von bis zu 500.000 Euro gewährt der Fiskus einen direkten Abschlag von 20 Prozent auf die reguläre ENFIA-Schuld. Übersteigt der amtlich ermittelte Wert der Immobilie diese finanzielle Grenze, reduziert sich der staatlich gewährte Nachlass auf 10 Prozent. Um diese wichtige Vergünstigung zu erhalten, war eine fristgerechte elektronische Anmeldung über die spezielle digitale Plattform myProperty der Steuerbehörde bis zum 16. Februar 2026 zwingend erforderlich.
Anleitung zum digitalen Abruf der Dokumente
Sobald die neuen Datensätze im System online verfügbar sind, können Eigentümer ihre Dokumente über das digitale Portal der Steuerbehörde einsehen und für ihre Unterlagen herunterladen. Der Pfad dorthin führt für die Anwender zunächst über den Bereich der Applikationen und anschließend direkt zu den beliebtesten Diensten der Behörde.
Nach der korrekten Auswahl der Rubrik für die E9- und ENFIA-Erklärungen ist eine sichere Authentifizierung mit den persönlichen elektronischen TaxisNet-Zugangsdaten notwendig. Im entsprechenden Menü wählen die Nutzer gezielt das Steuerjahr 2026 aus, um den aktuellsten Bescheid aufzurufen. Abschließend lässt sich das Dokument über die integrierte Druckfunktion problemlos als PDF-Datei für das private Archiv sichern. Dies stellt für die Abgabepflichtigen den letzten administrativen Schritt des Verfahrens dar.