Thessaloniki – In der nordgriechischen Metropole rückt die strukturelle Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den regulären Arbeitsmarkt verstärkt in den Fokus der lokalen und nationalen Politik.
Im Rahmen eines speziellen Vernetzungs- und Beschäftigungstages, der von der Stadtverwaltung Thessaloniki in Kooperation mit der Nichtregierungsorganisation IASIS organisiert wurde, kamen Vertreter aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft zusammen, um konkrete Lösungsansätze für die berufliche Teilhabe zu erörtern. Ziel der konzertierten Aktion ist es, die bestehende Kluft zwischen dem privaten Sektor und den spezifischen Beschäftigungsbedürfnissen vulnerabler Gruppen nachhaltig zu schließen. Die staatlichen Behörden betrachten die Förderung dieser Bevölkerungsschichten als strategische Priorität, die durch gezielte Schulungs- und Einstellungsprogramme flankiert wird.
Dabei soll der öffentliche Sektor eine Vorbildfunktion übernehmen, während gleichzeitig private Unternehmen für die Potenziale von Arbeitnehmern mit Behinderungen sensibilisiert werden. Die Veranstaltung verdeutlichte den dringenden Handlungsbedarf, da die Betroffenen in Griechenland weiterhin mit erheblichen Hürden bei der Arbeitssuche und der gleichberechtigten gesellschaftlichen Partizipation konfrontiert sind.
Institutionelle Strategien und kommunale Praxis
Die stellvertretende Arbeitsministerin, Anna Efthymiou, verdeutlichte während der Zusammenkunft, dass die Bemühungen auf staatlicher Ebene nicht ruhen dürften, bis der berufliche Zugang für jeden Menschen mit Behinderung eine selbstverständliche Realität darstelle. Sie betonte, dass die Unterstützung der schwächsten sozialen Gruppen eine klare strategische Entscheidung der Regierung sei. Hinter sämtlichen statistischen Erfassungen, Weiterbildungsmaßnahmen und Neueinstellungen stünden stets individuelle Menschenleben und nicht bloß formale Leistungsempfänger.
Der Bürgermeister von Thessaloniki, Stelios Angeloudis, ergänzte diese Perspektive, indem er erklärte, dass umfassende Barrierefreiheit primär Chancengleichheit bedeute und weit über die bloße physische Zugänglichkeit von Gebäuden hinausgehe. Die aktuelle Initiative der Stadt diene dem grundlegenden Zweck, private Arbeitgeber direkt mit den Arbeitssuchenden zu vernetzen. Auf kommunaler Ebene wird diese Inklusion bereits praktisch umgesetzt: Wie der Vizebürgermeister für Sozialpolitik, Solidarität und öffentliche Gesundheit, Dimitris Skoutas, ausführte, beschäftigt die Stadtverwaltung Thessaloniki bereits Personen mit Behinderungen in diversen Fachbereichen, darunter in der städtischen Telefonzentrale sowie im öffentlichen Reinigungsdienst.
Forderungen nach Abbau von Barrieren im Beschäftigungssektor
Die stellvertretende Regionalgouverneurin für Gesundheit und soziale Solidarität, Melina Dermentzopoulou, wies nachdrücklich darauf hin, dass eine Behinderung keine Schwäche, sondern eine Form der Diversität darstelle, an die sich das gesellschaftliche und wirtschaftliche System zwingend anpassen müsse. In diesem Transformationsprozess müsse der Staat als bester und vorbildlicher Arbeitgeber mit universeller Zugänglichkeit vorangehen. Der gleichberechtigte Zugang zur Erwerbstätigkeit sei ein fundamentales Recht, wie Panagiotis Kokkoris, Ökonom und Erster Stellvertretender Gouverneur des griechischen Sozialversicherungsträgers (e-EFKA), in seiner Ansprache bekräftigte.
Um diese Rechte institutionell zu untermauern, verwies Ioannis Podiotis, Berater der griechischen Personalbehörde für den öffentlichen Dienst (ASEP) in der dezentralen Abteilung Thessaloniki, auf spezifische laufende Auswahlverfahren im Jahr 2026, die sich gezielt an Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige richten. Trotz dieser Maßnahmen wies der stellvertretende Organisationssekretär des Nationalen Verbandes von Menschen mit Behinderungen, Vasilis Dimou, auf die gravierende Ausgrenzung hin, die diese Personengruppe im Berufsalltag weiterhin erfahre. Er untermauerte seine Kritik mit den anhaltend niedrigen Quoten von Menschen mit Behinderungen, die in Griechenland in einem festen Angestelltenverhältnis stehen oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.