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Ein offizielles Dokument zum griechischen Erbrecht liegt auf einem Holztisch neben einem Stift und einem Hausmodell.
Gesellschaft

Neues Erbrecht in Griechenland stoppt Verfall von Immobilien

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
09.03.2026 19:32
Antonia Feldberg
GriechenlandRecht & Bürokratie
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By Webdesign Meister
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Griechenland – Nach fast acht Jahrzehnten ohne wesentliche Reformen steht das griechische Erbrecht vor einer tiefgreifenden Erneuerung. Das neue Gesetzeswerk zielt darauf ab, chronische Fehlfunktionen bei der Nachlassabwicklung zu beseitigen und die Verwaltung von Vermögenswerten durch die Erben zu erleichtern. Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen die Abschaffung der zwangsweisen Eigentümergemeinschaften an Immobilien, die rechtliche Stärkung von Ehegatten und Lebensgefährten sowie die Schaffung von Instrumenten gegen den Leerstand tausender Gebäude, die aufgrund von rechtlichen Streitigkeiten ungenutzt bleiben.

Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen werden an die modernen sozialen und wirtschaftlichen Realitäten des Landes angepasst. Durch die neuen Bestimmungen soll die kontinuierliche Entwertung von blockierten Vermögenswerten gestoppt werden. Die Gesetzgebung liefert nun praktische Mechanismen für Situationen, in denen in der Vergangenheit familiäre Konflikte und absolute Handlungsunfähigkeit dominierten.

Ende der Zwangsgemeinschaft bei Immobilienbesitz

Als zentraler Pfeiler der Reform gilt die faktische Abschaffung der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft, in Griechenland traditionell als “Geschwisteranteile” bekannt. Dieses juristische Konstrukt führte in der Praxis oft dazu, dass Miterben sich nicht über die Nutzung, Sanierung oder den Verkauf eines gemeinsamen Objekts einigen konnten. Die direkte Folge dieser Blockaden ist eine hohe Anzahl von Immobilien im ganzen Land, die über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg dem Verfall preisgegeben wurden.

Unter der neuen Rechtslage wird das Prinzip der prozentualen Aufteilung eines Einzelobjekts auf mehrere Erben durchbrochen. Künftig soll ein Erbe das vollständige Eigentum an der Immobilie übernehmen, während die übrigen gesetzlichen Erben eine finanzielle Entschädigung oder andere Vermögenswerte von gleichem Wert erhalten. Wenn ein Elternteil beispielsweise einem Kind eine Immobilie hinterlässt, wird das andere Kind nicht mehr automatisch Miteigentümer auf Basis des Pflichtteils. Stattdessen erfolgt eine Kompensation. Bei fehlender Einigung zwischen den Parteien kann der betroffene Erbe das zuständige Gericht anrufen, welches die Höhe der Entschädigung bindend festlegt und die Eigentümergemeinschaft auflöst. Dieser Mechanismus verhindert die Zersplitterung von Immobilien in nicht verwertbare Kleinstanteile.

Neue Quoten für Ehegatten und Lebensgefährten

Parallel zur Neuordnung des Immobilienbesitzes werden die Erbquoten für hinterbliebene Ehepartner und Kinder neu definiert, um eine höhere soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. In Fällen, in denen ein Elternteil und genau ein Kind gemeinsam erben, erhöht sich der gesetzliche Anteil des überlebenden Ehegatten von bisher 25 Prozent auf nun 33 Prozent. Sind zwei oder mehr Kinder vorhanden, bleibt die bisherige Verteilung bestehen, bei der dem überlebenden Elternteil 25 Prozent und den Kindern insgesamt 75 Prozent des Nachlasses zustehen.

Ein weiteres wesentliches Element der Reform ist die rechtliche Absicherung von Lebensgefährten, die ohne Trauschein oder eingetragenen Partnerschaftsvertrag zusammenleben. Der hinterbliebene Partner erhält künftig das Recht, für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren in der gemeinsamen Wohnung zu verbleiben, sofern keine abweichende vertragliche Einigung mit den regulären Erben getroffen wird. Existieren keine Kinder oder andere Verwandte des Verstorbenen, kann der überlebende Lebensgefährte nun das gesamte Vermögen erben. Diese Regelung verhindert, dass der Nachlass mangels gesetzlicher Erben automatisch an den griechischen Staat fällt, wie es die bisherige Rechtslage vorschrieb.

Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht

Das Gesetzbuch führt zudem eine neue Flexibilität für Immobilienbesitzer ein, die ihr Eigentum bereits zu Lebzeiten verwalten möchten. Eigentümer erhalten die explizite rechtliche Möglichkeit, ihr Hauptwohnhaus oder ihre Ferienimmobilie zu verkaufen und gleichzeitig eine Vereinbarung mit dem Käufer zu treffen, welche ihnen den Verbleib in dem Objekt für den Rest ihres Lebens sichert.

Diese Konstruktion erlaubt es den Verkäufern, den vereinbarten Kaufpreis als sofortiges Kapital zu vereinnahmen. Für die weitere Nutzung der Immobilie kann entweder ein unentgeltliches Wohnrecht oder eine klassische Mietzahlung vereinbart werden. Durch dieses Modell können ältere Eigentümer finanzielle Liquidität gewinnen, ohne einen Umzug und die damit verbundene Veränderung ihres gewohnten Lebensumfeldes in Kauf nehmen zu müssen.

TAGGED:FamilieGesetzReal Estate
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