Griechenland – Die systematische Überwachung der griechischen Justiz offenbart gravierende und anhaltende Mängel im Bereich der Grundrechte. Ein aktueller Jahresbericht der unabhängigen Beobachtungsstelle “Justice Watch” (Paratiritirio Dikaiosynis) analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bezüglich der Hellenischen Republik für das Jahr 2025. Ziel der Erhebung sei es, die wiederkehrenden Reibungspunkte bei der Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention offenzulegen und strukturelle Defizite zu benennen, um notwendige Reformen auf staatlicher Ebene anzustoßen.
Die veröffentlichten Daten belegen, dass der Straßburger Gerichtshof im Laufe des Jahres 2025 insgesamt 19 Verurteilungen gegen den griechischen Staat aussprach. Diese Urteile spiegeln laut der Beobachtungsstelle spezifische, über Jahre hinweg ungelöste Probleme wider. Zum Jahreswechsel 2025/2026 wies die europäische Instanz zudem 2.500 anhängige Beschwerden gegen das Land auf. Mit diesem hohen Volumen an unerledigten Verfahren belegt Griechenland europaweit den sechsten Platz unter allen Staaten mit den meisten ausstehenden Fällen.
Chronische Verzögerungen und rechtliche Hürden
Die häufigsten Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention betreffen traditionell das Recht auf ein faires Verfahren sowie extreme Verzögerungen bei der Rechtsgewährung. Die überlange Dauer von Gerichtsverfahren stellt nach Erkenntnissen der Beobachtungsstelle das historisch größte und hartnäckigste Problem des Landes dar. Darüber hinaus rügt der Gerichtshof in Straßburg wiederholt Verletzungen von Eigentumsrechten griechischer und ausländischer Kläger, was das Vertrauen in die juristische Infrastruktur schwächt.
Ein weiterer kritischer Aspekt betrifft den Umgang mit der Unschuldsvermutung. Der Bericht kritisiert, dass dieses fundamentale Prinzip in der Praxis regelmäßig infrage gestellt werde. Dies geschehe häufig unter Berufung auf die rechtliche Autonomie zwischen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren. Zudem bleiben die Haftbedingungen in den griechischen Strafvollzugsanstalten ein akutes Thema, wenngleich die Beobachtungsstelle in diesem spezifischen Bereich eine allmähliche Reduzierung der Beschwerden feststellt.
Migrationspolitik und mangelnde Fehlerkultur
Im Bereich der Migrationspolitik hat die Rechtsprechung des EGMR im Jahr 2025 klare juristische Fakten geschaffen. Die Beobachtungsstelle hält fest, dass die Praxis der sogenannten Pushbacks, also der illegalen Zurückweisungen an den Grenzen, mittlerweile eine fest etablierte Tatsache in der Straßburger Rechtsprechung darstellt. Diese juristische Einordnung belastet die menschenrechtliche Bilanz der nationalen Behörden in den Grenzregionen zusätzlich.
Die Gesamtanalyse der Urteile aus dem Jahr 2025 führt die Verfasser des Berichts zu dem Schluss, dass der griechische Staat seit Jahrzehnten für exakt dieselben Verfehlungen verurteilt wird. Diese mangelnde Fehlerkultur deute auf eine fundamentale strukturelle Schwäche des nationalen Rechtssystems hin, die eigenen Defizite rechtzeitig zu beheben. Die Feststellungen der Beobachtungsstelle unterstreichen abschließend, dass der Erhalt des Rechtsstaates zwingend sofortige institutionelle Gegenmaßnahmen erfordere, um diese anhaltende Serie von Verurteilungen zu stoppen.