Griechenland – Die griechischen Behörden haben einen umfassenden operativen Fahrplan zur strikten Durchsetzung des Verkaufsverbots von Tabakwaren und Alkohol an Minderjährige vorgestellt. Das neue Regelwerk zielt darauf ab, den Zugang von Jugendlichen zu diesen Produkten flächendeckend zu unterbinden und die Transparenz im Einzelhandel sowie in der Gastronomie massiv zu erhöhen. Im Zentrum der neuen Maßnahmen stehen zwei digitale Plattformen, die eine lückenlose staatliche Überwachung der Verkaufsstellen und der Ausgehgewohnheiten im Nachtleben ermöglichen sollen.
Durch die Einführung eines zentralen digitalen Produktkontrollregisters und eines staatlichen Meldesystems für private Veranstaltungen im Nachtleben wird die physische Marktkontrolle mit digitalen Nachverfolgungsinstrumenten verzahnt. Die staatlichen Prüfer erhalten weitreichende Befugnisse und direkten Zugriff auf Unternehmensdaten, um bei Vor-Ort-Kontrollen sofortige Abgleiche durchführen zu können. Das Maßnahmenpaket schließt zudem gesetzliche Lücken im Bereich der neuartigen Nikotinprodukte, die bislang weniger strengen Restriktionen unterlagen.
Das neue digitale Kontrollregister für Einzelhändler
Das wichtigste Instrument des neuen Regulierungsrahmens bildet das digitale Kontrollregister für Tabak-, Alkohol- und sonstige Nicht-Tabakprodukte, das unter der staatlichen Domain alto.gov.gr betrieben wird. Die Registrierung in diesem System ist für sämtliche natürliche und juristische Personen, die entsprechende Waren anbieten, gesetzlich verpflichtend. Dies umfasst alle landesweiten Verkaufsstellen vom kleinen Kiosk bis zum großen Supermarkt. Für die Umsetzung und die nahtlose Integration in das neue System haben die Behörden eine feste Übergangsfrist definiert, die am 16. April 2026 endet. Bis zu diesem Stichtag müssen alle betroffenen Betriebe den vollständigen Registrierungsprozess durchlaufen haben.
Der Zugang zum Register erfolgt ausschließlich über das staatliche digitale Portal gov.gr in Verbindung mit den Zugangsdaten des nationalen Steuer-Authentifizierungssystems (TaxisNet). Einzelunternehmen nutzen hierfür die persönliche Steuernummer des Inhabers, während juristische Personen die gewerbliche Steuernummer verwenden müssen. Nach der erfolgreichen Anmeldung generiert das System ein offizielles Zertifikat, das mit einem eindeutigen QR-Code versehen ist. Dieses Dokument muss von den Betreibern zwingend und gut sichtbar in der jeweiligen Verkaufsstelle ausgehängt werden. Bei behördlichen Inspektionen scannen die Kontrolleure den Code, um die Legitimität des Verkaufs direkt vor Ort und in Echtzeit zu überprüfen. Auf diese Weise wird zum ersten Mal in Griechenland eine vollständige und interaktive Kartierung des gesamten Marktes für diese sensiblen Produktgruppen realisiert.
Meldepflichtige Daten und öffentliche Transparenz
Die Dateneingabe im neuen Register erfordert präzise und detaillierte Angaben seitens der Unternehmer. Für jede einzelne Niederlassung oder jedes Filialgeschäft muss der Betreiber die genaue Art der Verkaufsstelle sowie das spezifische Sortiment deklarieren, unterteilt in die Kategorien Tabak, Alkohol und sonstige Nicht-Tabakprodukte. Darüber hinaus verlangt das System die exakte Adresse sowie die geografische Positionierung auf einer digitalen Karte. Der Vorgang wird mit einer rechtsverbindlichen Konformitätserklärung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen. Das System ist dabei so konzipiert, dass Unternehmer problemlos separate Erklärungen für mehrere Filialen einreichen und verwalten können, wobei jede Niederlassung in einer übersichtlichen Statusliste geführt wird.
Um die Korrektheit der Angaben zu gewährleisten, führt das Register im Hintergrund automatisierte Abgleiche mit anderen staatlichen Datenbanken durch. So wird die Gültigkeit der Steuernummer direkt mit den Systemen der griechischen Steuerbehörde (AADE) synchronisiert, um sicherzustellen, dass das Unternehmen über die entsprechenden Aktivitätscodes (KAD) für den Handel mit diesen Produkten verfügt. Die Kontaktdaten der Verantwortlichen werden parallel aus dem nationalen Kommunikationsregister (EMEP) abgerufen. Ein zentraler Aspekt des neuen Systems ist die öffentliche Transparenz: Auch zivile Bürger können über das Portal gov.gr grundlegende Informationen der registrierten Betriebe einsehen. Öffentlich zugänglich sind unter anderem der Firmenname, die Steuernummer, die Art der angebotenen Produkte, die Adresse und die genaue Position auf der Karte. Zudem können bestehende Einträge bei betrieblichen Änderungen jederzeit aktualisiert oder bei Geschäftsaufgabe annulliert werden.
Strikte Zugangsregeln für das griechische Nachtleben
Ein weiterer massiver Eingriff betrifft die Gastronomie und das Nachtleben. Der neue operative Fahrplan verbietet den Zutritt und den Aufenthalt von Minderjährigen in reinen Bars und Nachtclubs in Griechenland grundsätzlich. Die einzige Ausnahme von dieser strengen Regelung bildet die Ausrichtung von geschlossenen, privaten Veranstaltungen. Um jedoch Missbrauch zu verhindern und den Jugendschutz zu gewährleisten, sind diese Ausnahmen an sehr enge und überprüfbare Voraussetzungen geknüpft. Solche Events dürfen ausschließlich in räumlich klar abgegrenzten Bereichen stattfinden und müssen zwingend außerhalb der regulären Betriebszeiten des jeweiligen Etablissements durchgeführt werden.
Um eine solche private Veranstaltung legal mit der Anwesenheit von Minderjährigen durchführen zu können, muss diese vorab über die dedizierte staatliche Plattform events.gov.gr offiziell angemeldet werden. Die Pflicht zur Nutzung dieser Plattform obliegt allen natürlichen und juristischen Personen, die entsprechende Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung stellen oder vermieten. Auch hier erfolgt die Identifikation der Verantwortlichen streng über die gewerblichen oder privaten Steuernummern via TaxisNet, was eine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei eventuellen Verstößen gegen das Alkoholausschankverbot an Jugendliche sicherstellt.
Digitaler Vertragsschluss für private Veranstaltungen
Der Prozess der Veranstaltungsanmeldung ist mit strengen zeitlichen und formalen Vorgaben verbunden. Die Anmeldung auf der Plattform muss das genaue Start- und Enddatum sowie die exakte Uhrzeit, den Titel des Events und optional den spezifischen Saal umfassen. Zwingend erforderlich sind die Steuernummern des gesetzlichen Vertreters der Räumlichkeit sowie des externen Veranstalters. Eine zentrale Sicherheitsregel besagt, dass der offizielle Startzeitpunkt der Veranstaltung mindestens 48 Stunden nach der elektronischen Anmeldung liegen muss, um den Kontrollbehörden ausreichend Reaktionszeit für mögliche Vorabprüfungen zu geben. Aus diesen übermittelten Daten generiert das staatliche System automatisch ein verbindliches privates Abkommen zwischen dem Raumanbieter und dem Organisator.
Die Unterzeichnung dieses Vertrages erfolgt rein digital. Der Vertreter der Räumlichkeit erhält einen spezifischen Link, um das Dokument in seinem persönlichen digitalen Postfach (der sogenannten Bürger-Inbox auf gov.gr) zu signieren. Sobald dies geschehen ist, wird der Veranstalter über das nationale Kommunikationsregister informiert, um seinerseits die digitale Unterschrift zu leisten. Das finalisierte und mit einem kryptografischen Zeitstempel versehene Dokument wird anschließend dauerhaft in den Postfächern beider Vertragsparteien gespeichert. Bei behördlichen Kontrollen während der Veranstaltung müssen die Verantwortlichen dieses digital signierte Regierungsdokument vorweisen. Die Prüfer können zudem gezielt nach Steuernummern suchen, um vorab Listen aller genehmigten Events in ihrem Zuständigkeitsbereich abzurufen und ihre Einsätze entsprechend zu planen.
Neue Regulierungen für E-Zigaretten und Nikotinprodukte
Der gesetzliche Rahmen reagiert zudem auf die veränderten Konsumgewohnheiten und reguliert den Markt für neuartige Tabak- und Nikotinalternativen grundlegend neu. Die Bestimmungen erfassen nun explizit elektrisch erhitzte, tabakfreie Erzeugnisse, allgemeine Nikotinprodukte sowie die stark verbreiteten Nikotinbeutel (Pouches). Das Gesetz stellt unmissverständlich klar, dass der Verkauf all dieser Produktkategorien an Minderjährige strikt verboten ist.
Um die Einhaltung dieses Verbots physisch zu garantieren, untersagt der neue Fahrplan den Vertrieb dieser Artikel über jegliche Art von Verkaufsautomaten, da hier eine zuverlässige Altersprüfung in der Praxis oft fehlschlägt. Stattdessen verpflichtet der Gesetzgeber die Einzelhändler, diese Produkte in speziellen, gesicherten Vitrinen oder Auslagen innerhalb der Geschäftsräume zu lagern. Die Aushändigung an den Endkunden darf ab sofort ausschließlich durch das Verkaufspersonal erfolgen. Diese Maßnahme soll den unbemerkten oder automatisierten Zugriff durch Jugendliche verhindern und die Aufsichtspflicht des Verkaufspersonals bei der Altersverifikation stärken.